Datum: 02.06.2008

Bauverträge und Leistungsbeschreibungen mit bösen Überraschungen

Neuer Ratgeber "Muster-Baubeschreibung" - BGH-Urteil zu rechtswidrigen Bauverträgen erwartet

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Vor intransparenten, unvollständigen und unverbindlichen Baubeschreibungen beim Hausbau warnen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen. "Nicht aufgeführte Leistungen oder blumige Umschreibungen mit reichlich Interpretationsspielraum können böse Überraschungen und erhebliche Zusatzkosten zur Folge haben", so vzbv-Vorstand Gerd Billen. Schutz für Bauherren bietet der neue Ratgeber "Muster-Baubeschreibung".

Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen fordern verbindliche Regeln für einheitliche, transparente und vollständige Bau-Leistungsbeschreibungen. "Wir brauchen im Hausbau endlich Transparenz und Sicherheit", fordert Billen. "Weder lassen sich derzeit Angebote vergleichen, noch lässt sich feststellen, ob ein günstiges Angebot um den Preis von risikoreichen Einsparungen im Bereich der Planung oder der Ausführung erkauft wird." Mit dem Ratgeber "Muster-Baubeschreibung" haben der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen jetzt eine Blaupause vorgelegt, die Grundlage einer gesetzlichen Norm für Bauunternehmen sein sollte.

Ratgeber Muster-Baubeschreibung gut angelegtes Geld
Der Ratgeber hilft, unterschiedliche Angebote vergleichbar zu machen und spätere Enttäuschungen, zusätzliche Kosten oder gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Ein Erläuterungsteil, ein Formular und eine CD-ROM bieten alles, was die Baufamilie braucht, um am Ende sicher zu sein, dass alle erforderlichen und gewünschten Leistungen im Hauspreis enthalten sind. Das Buch mit integrierter CD-ROM kann für 19,90 Euro inklusive Versand- und Portokosten unter www.ratgeber.vzbv.de und in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen bezogen werden.

Lange Mängelliste in Bau- und Leistungsbeschreibungen
Die Liste unzulänglicher Bau- und Leistungsbeschreibungen ist lang: Ganze Häuser werden auf lediglich drei DIN-A-4-Seiten beschrieben. Beim Punkt "Heizung" heißt es schlicht "Ja". Die Beschreibung "Bodenbelag: Fußbodenbeläge auf ungefliesten Flächen" enthält die Überraschung, ob am Ende Teppichboden, Parkett, oder Laminat verlegt wird. Auch der Begriff ’schlüsselfertig’ ist nicht verbindlich definiert - häufig fehlen Angaben und Kosten zu Leistungen wie Hausanschlüsse, Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten oder Maler- und Tapezierarbeiten. "Wer sich die Leistungsbeschreibungen von Bauprojekten ansieht, findet nur selten verbindliche, rechtlich belastbare Aussagen", erläutert Uta Maria Schmidt, Bauberaterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.


Erst Leistung festlegen, dann unterschreiben
Verbrauchern rät die Bauexpertin der Verbraucherzentrale, die konkreten Bauleistungen mit Hilfe der Muster-Baubeschreibung unbedingt vorab konkret festzulegen. Auch Formulierungen wie "Änderungen der genannten Materialien und Produkte aus Gründen technischer Neuerungen oder der Wirtschaftlichkeit bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten" sollten gestrichen werden. Der Grundsatz laute: Erst Art und Umfang der Leistung inklusive der Bemusterung festlegen, Festpreis ermitteln lassen und erst dann unterschreiben. "Alles, was nicht klar und deutlich schriftlich fixiert ist, kann der Unternehmer nach eigenem Ermessen ausführen", so Schmidt.

BGH-Entscheidung zur Rechtswidrigkeit von Bauverträgen
Doch nicht nur die Bau- und Leistungsbeschreibungen drohen, Verbraucher zu übervorteilen. Auch der Bauvertrag selbst. Ein Rechtsgutachten des Verbraucherzentrale Bundesverbandes hatte im Jahr 2004 massive Benachteiligungen privater Bauherren durch die Anwendung der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) offenbart. Daraufhin hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband den Urheber und Verfasser der VOB/B, den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen, in nicht weniger als 24 Klauseln verklagt. Konkret geht es um folgende Bereiche: Verkürzung der Verjährungsfrist, Erschwerung der Vertragsbeendigung, Einschränkung der Hinweispflichten, irreführende Bauzeitangaben und intransparente Preisgestaltungen. Das Verfahren ist derzeit beim BGH anhängig. Eine Entscheidung ist für den 24. Juli 2008 terminiert.

Im Download finden Sie

  • ein Hintergrundpapier zum Stand des VOB/B-Verfahrens des Verbraucherzentrale Bundesverbandes sowie
  • den Waschzettel zum Ratgeber "Die Musterbaubeschreibung - Hausangebote richtig vergleichen".


Die Muster-Baubeschreibung - 2. Auflage 2010 - im vzbv-Shop

Datum der Urteilsverkündung: 02.06.2008

Downloads

Waschzettel Muster-Baubeschreibung

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Hintergrund zum Verfahren VOB/B (2. Juni 2008)

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