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Private Bauverträge - Zusammenfassung des Gutachtens zur VOB/B
Private Bauverträge - Gutachten zur VOB/B 6,4 MB!
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/B
Richtlinie 93/13/EWG des Rates
Beispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren
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19.04.2004 -
Das Gros privater Bauverträge verstößt gegen EU-Recht. Dies ist die Schlussfolgerung aus einem vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten zur VOB/B 2002 (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B). Ursprünglich für öffentliche Bauaufträge entwickelt, ist die VOB/B auch Vertragsgrundlage für geschätzte 70 bis 80 Prozent aller privaten Bauvorhaben. Hier führt sie in nicht weniger als 24 Klauseln zu massiven Verbraucherbenachteiligungen. Gemäß der EU-Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (93/13/EWG) hätte der deutsche Gesetzgeber hier spätestens im Dezember 1994 einschreiten und die Vertragsklauseln auf ihre Rechtswidrigkeit hin überprüfen müssen. Doch ungeachtet dessen ist die VOB/B - bereits seit 1977 - durch Gesetz und Rechtsprechung von einer gesetzlichen Kontrolle freigestellt. Um dies zu ändern, hat der vzbv den Urheber und Verfasser der VOB/B, den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), abgemahnt.
"Die VOB/B hat bei Verträgen mit privaten Bauherren in der vorliegenden Form nichts zu suchen", sagt vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Dass der Gesetzgeber über ein Vierteljahrhundert Nachteile für private Bauherren geduldet und sich seit 1995 auch über geltendes EU-Recht hinweggesetzt hat, müsse endlich ein Ende haben. Es könne nicht sein, dass in einem außerparlamentarischen kontrollfreien Raum entschieden werde, was Recht für private Bauherren sein soll. "Damit Verbraucherschutz für private Bauherren Realität werden kann, brauchen wir endlich ein privates Bauvertragsrecht im BGB", so Edda Müller.
Das Rechtsgutachten zeigt, welche unzulässigen Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002 enthalten sind. Beispiele hierfür sind:
Im Dokumentendownload (s. Kasten oben rechts) finden Sie:
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