Für eine informierte Kassenwahl brauchen Verbraucher:innen vergleichbare Informationen zu Versorgungs-, Leistungs- und Servicequalität.
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Damit der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen nicht länger ausschließlich über den niedrigsten Preis, sondern über die beste Qualität ausgetragen wird, muss das BMG endlich das angekündigte Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) vorlegen.
1 Jahr zur Wahl
Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), das sich aktuell in der parlamentarischen Beratung befindet, soll unter anderem ein Krankenkassen-Vergleichsportal eingeführt werden. Der vzbv begrüßt, dass der Gesetzgeber mit der Neuregelung klare gesetzliche Vorgaben macht, welche Qualitätskennzahlen von gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen bereitgestellt werden sollen. Dank dieser Maßnahme wird erstmalig ein direkter Vergleich aller Einzelkassen anhand einheitlicher Kriterien möglich sein. Um allerdings ein neutrales, umfassendes und benutzerfreundliches Informationsportal zu erhalten, müssen die geplanten Regelungen aus Sicht des vzbv noch an zentralen Stellen geändert beziehungsweise ergänzt werden:
- Die Umsetzung des Portals sollte einem unabhängigen Betreiber übertragen werden.
- Es sollte ein Gesamtindex und idealerweise ein individualisierbarer Index in das Portal aufgenommen werden, so dass Verbraucher:innen die Ergebnisse übersichtlich und auf einen Blick bewerten können.
- Für das Portal ist ergänzend ein Nachhaltigkeits-Index zu entwickeln.
Der Wettbewerb in der Gesetzlichen Krankenversicherung konzentriert sich in erster Linie auf den Beitragssatz. Informationen zu Versorgungsangeboten oder zur Servicequalität der einzelnen Kassen sind für Verbraucher:innen kaum in Erfahrung zu bringen. Für eine fundierte Kassenwahl brauchen sie jedoch vergleichbare Informationen zur Qualität – genauso wie zum Preis.
„Die gesetzlichen Krankenkassen sollen ihre Service- und Versorgungsqualität zukünftig anhand von einheitlichen Mindestkriterien offenlegen.“
- Verpflichtung aller gesetzlichen Krankenkassen, mindestens einmal jährlich vergleichbare Informationen zu ihrer Versorgungs-, Leistungs- und Servicequalität zu veröffentlichen; insbesondere auch Daten zum individuellen Genehmigungsverhalten (erfolgreiche Versichertenwidersprüche)
- Unabhängige und nutzerorientierte Veröffentlichung der Qualitätsdaten, die einen leichten Vergleich ermöglichen und die individuelle Wahlentscheidung unterstützen (Qualitätsportal)
- Pflicht zur Evaluation aller Selektivverträge und zur Veröffentlichung der Evaluationsergebnisse