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Quelle: Jan Zappner - vzbv

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Politikcheck

Bewertung der wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung aus den Jahren 2017-2021 aus Verbrauchersicht

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet regelmäßig die wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung aus Verbrauchersicht: Welche verbraucherpolitischen Vorhaben hat die Regierung begonnen, welche abgeschlossen? Und wie viele Kernforderungen des vzbv wurden umgesetzt?

Bewertungszeit: Gesamtbilanz

Status der Umsetzung von Regierungsvorhaben

Wählen Sie den Zeitpunkt innerhalb der Legislaturperiode, für welchen der Stand des Verfahrens und die Bewertung angezeigt werden.
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Noch nicht bewertbar
Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
Einige Kernforderungen wurden umgesetzt
Die meisten Kernforderungen wurden umgesetzt
Alle Kernforderungen wurden umgesetzt
  1. Automatisiertes und autonomes Fahren rechtssicher gestalten

    Quelle: Andriy Popov - 123rf.com

    2 von 5 Sternen.
    Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt

    Automatisiertes und autonomes Fahren rechtssicher gestalten

    Automatisiertes und autonomes Fahren braucht klare Regeln um einen wirklichen Mehrwert für Verbraucher zu bieten.

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    Automatisiertes und autonomes Fahren rechtssicher gestalten

    Automatisiertes und autonomes Fahren braucht klare Regeln um einen wirklichen Mehrwert für Verbraucher zu bieten.

    Warum ist das wichtig?

    Fahrerlose Autos oder Fahrzeuge, die untereinander und mit der Umwelt kommunizieren: Was sich wie Science-Fiction anhört, ist bereits in der Testphase und wird in ein paar Jahren Realität sein. Für Verbraucherinnen und Verbraucher verspricht das automatisierte und vernetzte Fahren mehr Komfort, Flexibilität und Sicherheit. Die Schattenseite der Digitalisierung: Verkehrs- und Fahrdaten werden gesammelt und ausgewertet.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir wollen einen Rechtsrahmen für das autonome Fahren schaffen, der Datenschutz und Datensicherheit ebenso gewährleistet wie ein Höchstmaß an Sicherheit.“

    „Bis zum Ende der Legislaturperiode werden wir die rechtlichen Voraussetzungen für vollautonome Fahrzeuge (Stufe 5) auf geeigneten Infrastrukturen schaffen. Wir wollen die Haftungsregelungen beim Einsatz autonomer Systeme (z. B. selbstfahrende Kfz, Roboter) mit dem Ziel auf den Prüfstand stellen, um gegebenenfalls drohende Haftungslücken zu schließen.“

    Was fordert der vzbv?

    Neben den technischen Rahmenbedingungen sind insbesondere rechtliche Fragen zu klären, bevor Autos mit Hochautomatisierung und Vernetzung auf die Straßen dürfen. Das Verkehrsrecht muss an Situationen angepasst werden, in denen autonome Systeme die Führung eines Wagens übernehmen.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Die Gesetzesänderung ermöglicht die Zulassungen verschiedener autonomer Mobilitätsformen wie zum Beispiel fahrerlose Kleinbusse und Autos. Die gefundenen Regelungen sind nicht ausreichend, um Vertrauen in diese neuen Fahrzeuge zu erhöhen. Es bleiben viel zu viele Fragen offen, um autonomes Fahren gerade für die zukünftigen Mitfahrer und andere Verkehrsbeteiligte sicher zu machen. Die digitale Transformation der Mobilität muss immer den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Der bisher ausgebliebene gesellschaftliche Dialog zur Einführung fahrerloser Mobilität muss nachgeholt werden und der Gesetzesrahmen mit den Anforderungen der Bürger abgeglichen werden. 

    Begonnen
  2. Quelle: putilov_denis - Fotolia.com

    Quelle: putilov_denis - Fotolia.com

    4 von 5 Sternen.
    Die meisten Kernforderungen wurden umgesetzt

    Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation (ePrivacy-Verordnung)

    Mit der ePrivacy-Verordnung will die Europäische Kommission den Datenschutz und die Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation verbessern.

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    Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation (ePrivacy-Verordnung)

    Mit der ePrivacy-Verordnung will die Europäische Kommission den Datenschutz und die Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation verbessern.

    Warum ist das wichtig?

    Immer mehr Menschen nutzen Internetdienste wie Skype, WhatsApp oder Facebook für ihre Alltagskommunikation. Anders als die herkömmlichen Kommunikationskanäle wie Telefon und SMS werden Internetdienste von den bisherigen Telekommunikationsgesetzen häufig nicht erfasst. Das heißt: Vertrauliche Kommunikation und persönliche Daten sind rechtlich lückenhaft geschützt. Ändern soll das die neue E-Privacy-Verordnung der EU.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir wollen ein hohes Schutzniveau für die Vertraulichkeit von Kommunikationsdaten bei der E-Privacy-Verordnung und zugleich den Spielraum für Innovation und digitale Geschäftsmodelle erhalten.“

    Was fordert der vzbv?

    Aus Sicht des vzbv muss gewährleistet sein, dass der Schutz persönlicher Daten und die Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation im Vordergrund stehen und nicht verhandelbar sind. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn die Verarbeitung von Kommunikationsdaten und Tracking ausschließlich auf Basis der Einwilligung des betroffenen Nutzers oder zu in der Verordnung festgelegten Zwecken erfolgen dürfen und eine zweckändernde Weiterverarbeitung von Kommunikationsdaten unterbunden wird

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Positiv ist, dass sich die Bundesregierung bei der Abstimmung zur Position des Rats der Europäischen Union zur ePrivacy-Verordnung enthalten hat, da diese Position aus Verbrauchersicht nicht akzeptabel ist und das derzeitige Datenschutzniveau absenken würde.

    Positiv ist außerdem, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hat, der die derzeit geltende europäische Rechtslage der ePrivacy-Richtlinie, nach der eine Einwilligung für das webseiten- und geräteübergreifende Tracking der Verbraucher erforderlich ist, endlich in deutsches Recht umsetzen soll.

    Begonnen
  3. Straße mit Diesel-Fahrverbot

    Quelle: Riko Best - fotolia.com

    4 von 5 Sternen.
    Die meisten Kernforderungen wurden umgesetzt

    Fahrzeugumrüstung verbraucherfreundlich gestalten und Fahrverbote verhindern

    Aus Sicht des vzbv müssen Fahrverbote vermieden werden, Kosten für Umrüstungen dürfen nicht zu Lasten der Verbraucher gehen.

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    Fahrzeugumrüstung verbraucherfreundlich gestalten und Fahrverbote verhindern

    Aus Sicht des vzbv müssen Fahrverbote vermieden werden, Kosten für Umrüstungen dürfen nicht zu Lasten der Verbraucher gehen.

    Warum ist das wichtig?

    Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ein neues Auto kaufen, verlassen sie sich auf die Angaben zu Spritverbrauch und Schadstoffausstoß. Die Realität sieht oft anders aus: Höherer Spritverbrauch kostet die Verbraucher Geld, zu hoher Schadstoffausstoß belastet die Umwelt und macht krank. Realistischere Testverfahren und konsequente Überwachung der Fahrzeuge auch nach der Zulassung sollen für zuverlässige Angaben sorgen.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir wollen Fahrverbote vermeiden und die Luftreinhaltung verbessern. Die Kommunen wollen wir unterstützen, die Emissionsgrenzwerte im Rahmen ihrer Luftreinhaltepläne mit anderen Maßnahmen als mit pauschalen Fahrverboten einzuhalten.“

    „Wir wollen insbesondere die Schadstoffemissionen aus dem Straßenverkehr an der Quelle weiter reduzieren. Dazu gehören – soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar – technische Verbesserungen von Fahrzeugen im Bestand.“

    Was fordert der vzbv?

    Das Bekenntnis zur Vermeidung von Fahrverboten ist zu begrüßen. Für Diesel-Besitzer ist jedoch eine verbindliche Aussage der Bundesregierung notwendig, dass die Hersteller verpflichtet werden, Hardware-Nachrüstungen für Euro5-Diesel-Pkw anzubieten. Die Kosten dürfen nicht zu Lasten der Verbraucher gehen.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Die im Nationalen Forum Diesel beschlossenen Maßnahmen reichen nicht aus, um Fahrverbote in allen Städten zu verhindern. Allerdings sind die NO2-Belastungen auch aufgrund des geringeren Verkehrs gesunken, so dass keine weiteren Fahrverbote verhängt wurden. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat sieben NOx-Minderungssysteme zugelassen und auf der Website hinreichend für die Verbraucher Informationen zur Verfügung gestellt. Einige Hersteller von Nachrüstsystemen haben aufgrund der mangelnden Nachfrage im Januar 2021 Insolvenz angemeldet. Die Hersteller beteiligen sich zum Teil an den Kosten. Aufgrund pandemiebedingter Verkehrsreduzierung sowie durch eine Flottenerneuerung sind keine weiteren Fahrverbote erlassen worden. Bereits beschlossene Fahrverbote (z.B. Mainz) sind wieder abgesagt worden, weil die NOx-Belastungen so gesunken sind, dass auch andere Maßnahmen als ausreichend angesehen werden. Damit ist der Druck für Verbraucher gesunken, ihre Dieselfahrzeuge nachrüsten zu lassen.

    Abgeschlossen
  4. ttip-frachtschiff-fotolia_evrenkalinbacak-65063906.jpg

    Quelle: EvrenKalinbacak - Adobe Stock

    3 von 5 Sternen.
    Einige Kernforderungen wurden umgesetzt

    Verbraucherrechte in Handelsabkommen stärken

    Handelsabkommen können konkrete Vorteile bieten, wenn sie gut gemacht sind. Sie müssen jedoch auch rote Linien aus Verbrauchersicht beachten, etwa beim Vorsorgeprinzip.

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    Verbraucherrechte in Handelsabkommen stärken

    Handelsabkommen können konkrete Vorteile bieten, wenn sie gut gemacht sind. Sie müssen jedoch auch rote Linien aus Verbrauchersicht beachten, etwa beim Vorsorgeprinzip.

    Warum ist das wichtig?

    11 Prozent der in der EU gekauften Konsumgüter kommen aus dem nicht-europäischen Ausland. Verbraucher sind somit nahezu täglich in Kontakt mit internationalen Wertschöpfungsketten und nutzen diese auch aktiv, etwa im grenzüberschreitenden Onlinehandel. Darum sollten Handelsabkommen die Interessen von Verbrauchern anerkennen und sie deutlich schützen.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir sind fest davon überzeugt, dass neben den Verhandlungen auf multilateraler Ebene bilateralen und plurilateralen Abkommen eine entscheidende Bedeutung für eine aktive Gestaltung der Globalisierung zukommt. Im europäisch-kanadischen Handelsabkommen CETA sind zukunftsweisende Regelungen für den Schutz von Umwelt und Gesundheit, Arbeitnehmerrechten, öffentlicher Daseinsvorsorge und für einen fortschrittlichen Investitionsschutz vereinbart worden. Dies muss auch für künftige Handelsabkommen gelten.“

    Was fordert der vzbv?

    Ein gelungenes Handelsabkommen ist aus Sicht des vzbv dadurch gekennzeichnet, dass Verbraucherinteressen als integraler Bestandteil anerkannt werden. Verbraucherpolitische Regulierung im Rahmen demokratischer, parlamentarischer Prozesse muss uneingeschränkt weiterentwickelt werden können. Verbraucher müssen stärker vom Freihandel profitieren. Verbraucherschutz muss als eigenständiges Kapitel zum Standard werden. Dies stärkt auch das Vertrauen von Verbrauchern in den globalen Markt und internationale Wertschöpfungsketten.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Die Streitigkeiten mit den Vereinigten Staaten zeigen weiterhin, dass die Stärkung des multilateralen Handelsregimes unabdingbar ist. Das kürzlich mit den USA abgeschlossene Abkommen über die Reduktion einzelner Zolllinien kann nicht überdecken, dass derzeit noch fundamentale Konflikte bestehen, die durch hohe Strafzölle auch auf dem Rücken von Verbrauchern ausgetragen werden. 

    Der vzbv begrüßt allerdings ausdrücklich den hohen Stellenwert, den der Verbraucherschutz in den laufenden Verhandlungen der EU über die künftigen Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich einnimmt. Die Textvorschläge der EU-Kommission für ein künftiges Abkommen mit dem UK beinhalten eine Reihe von Verbesserungen für und Schutzmaßnahmen von Verbrauchern. Darunter fallen vor allem ein deutlicher Schutz des EU-Vorsorgeprinzips sowie konkrete Vorhaben, Verbraucher im Onlinehandel künftig besser zu schützen. Entsprechende Vorschläge sollten in Zukunft auf alle neu zu verhandelnden Abkommen angewandt werden. Im Hinblick auf den digitalen Handel und Datentransfers muss die EU-Position zum Schutz personenbezogener Daten weiter aufrechterhalten werden. Darüber hinaus unterstützt der vzbv, dass Vereinbarungen zur regulatorischen Kooperation auf freiwilliger Basis in gesonderten Abkommen und nicht als Teil der Freihandelsabkommen verhandelt werden.

    Begonnen
  5. Personenbeförderungsgesetz modernisieren

    Quelle: Rostislavsedlacek – 123rf.com

    3 von 5 Sternen.
    Einige Kernforderungen wurden umgesetzt

    Personenbeförderungsgesetz modernisieren und digitale Mobilitätsplattform schaffen

    Der vzbv fordert innovative Mobilitätsdienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher und eine Ausrichtung des öffentlichen Verkehrs an ihren Bedürfnissen.

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    Personenbeförderungsgesetz modernisieren und digitale Mobilitätsplattform schaffen

    Der vzbv fordert innovative Mobilitätsdienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher und eine Ausrichtung des öffentlichen Verkehrs an ihren Bedürfnissen.

    Warum ist das wichtig?

    Moderne attraktive Mobilitätsdienstleistungen dürfen Verbrauchern nicht verwehrt werden. Deshalb muss der Rechtsrahmen flexibler und innovativer werden.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir wollen, dass Mobilität über alle Fortbewegungsmittel (z. B. Auto, ÖPNV, E-Bikes, Car- und Ride Sharing, Ruftaxen) hinweg geplant, gebucht und bezahlt werden kann und führen deshalb eine digitale Mobilitätsplattform ein, die neue und existierende Mobilitätsangebote benutzerfreundlich miteinander vernetzt. Um dies zu erreichen, müssen einheitliche, offene Standards entwickelt und eingehalten werden.“

    „Wir werden das Personenbeförderungsgesetz mit Blick auf neue digitale Mobilitätsangebote modernisieren.“

    Was fordert der vzbv?

    Verbrauchern muss der Zugang zu innovativen Mobilitätsdienstleistungen ermöglicht werden. Dabei muss die Einhaltung von Sozial- und Verbraucherschutzstandards sichergestellt werden. Verbraucher müssen einfach und datensparsam mit Mobilitätsplattformen ihre Fahrten planen, buchen und bezahlen können.

    Um das Angebot im öffentlichen Verkehr stärker an den Bedürfnissen der Verbraucher auszurichten, sollte die Einrichtung einer institutionellen Fahrgaststimme auf den Weg gebracht werden.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Der vzbv begrüßt, dass eine Modernisierung vor allem im Bereich Sammelfahrten (Ride-Pooling), im ÖPNV- und Mietwagenbereich sowie bei Mobilitätsplattformen genehmigungsfähig gemacht werden. Der vzbv sieht jedoch die Gefahr, dass aufgrund der hohen bürokratischen Hürden sowie Kontrollpflichten, nur in wenigen Städten neue Mobilitätslösungen zugelassen werden. Um die Verkehrswende anzukurbeln, müssen Verbraucher attraktive, flexible, digitale Mobilitätsdienste über den klassischen ÖPNV und das Taxi hinaus zur Auswahl angeboten werden. Das beschlossene Gesetz ist nach Auffassung des vzbv wenig geeignet, öffentliche Mobilität für Verbraucher attraktiver zu machen und könnte die Verkehrswende sogar verhindern. Der vzbv fordert daher in der nächsten Legislaturperiode die Regelungen zu überprüfen und das Personenbeförderungsgesetz in ein Mobilitätsgesetz zu überführen. 

    Abgeschlossen
  6. Pflegerin mit Seniorin

    Quelle: photographee - fotolia.de

    2 von 5 Sternen.
    Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt

    Pflegeleistungen nicht allein durch Verbraucher finanzieren

    Pflegeleistungen dürfen nicht allein durch die Verbraucher finanziert werden, die Leistungssätze der sozialen Pflegeversicherung müssen regelmäßig angepasst werden.

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    Pflegeleistungen nicht allein durch Verbraucher finanzieren

    Pflegeleistungen dürfen nicht allein durch die Verbraucher finanziert werden, die Leistungssätze der sozialen Pflegeversicherung müssen regelmäßig angepasst werden.

    Warum ist das wichtig?

    Bei festgestellter Pflegebedürftigkeit erhalten gesetzlich Versicherte Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung (SPV) – allerdings nur bis zu einer bestimmten Höhe. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen immer mehr aus eigener Tasche dazu bezahlen, denn die Kosten für Pflegeleistungen steigen seit Jahren, etwa durch höhere Löhne. Gleichzeitig wurden die Leistungssätze der SPV nicht regelmäßig angepasst.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Eine gute und verlässliche Pflege ist für immer mehr Betroffene und ihre Angehörigen von zentraler Bedeutung.“

    „Dazu werden wir ein Sofortprogramm Pflege und darüber hinaus eine ‚Konzertierte Aktion Pflege‘ zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Situation in der Pflege auf den Weg bringen.“

    „In der Altenpflege sollen die Sachleistungen kontinuierlich an die Personalentwicklung angepasst werden.“

    Was fordert der vzbv?

    Der vzbv fordert eine gesetzliche Regelung, die eine automatische, jährliche Angleichung der Leistungen an die tatsächliche Kostenentwicklung nach eindeutig festgelegten Kriterien (Bruttolohnentwicklung, Preisentwicklung) vorschreibt. In der Vergangenheit unterlassene Erhöhungen müssen bei den nächsten Anpassungen zusätzlich nachgeholt werden.

    Daneben muss auch die Pflegerechtsberatung finanziell gestärkt und ausgebaut werden. Pflegebedürftige Verbraucher und ihre Angehörigen benötigen eine unabhängige, niedrigschwellige und qualitativ hochwertige Rechtsberatung, um sich im Leistungsgeflecht der sozialen Pflegeversicherung zurechtzufinden.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Pflege, insbesondere zur Verbesserung der Situation von professionell Pflegenden, wurden u. a. im Rahmen der Konzertierten Aktion für Pflege angegangen. Zudem wurde durch die Bundesregierung das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz umgesetzt. Fragen zur langfristigen Finanzierung der Soziale Pflegeversicherung sind weiterhing nicht geklärt. Ebenso wurde auf die hohen und steigenden finanziellen Belastungen von Verbrauchern im Fall von Pflegebedürftigkeit bislang nicht reagiert. 

    Begonnen
  7. Marktwächter Logo

    Quelle: Marktwächter

    5 von 5 Sternen.
    Alle Kernforderungen wurden umgesetzt

    Finanzierung der Marktwächter verstetigen

    Die Marktwächter-Projekte sind Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht. Sie sind das Frühwarnsystem der Verbraucherzentralen.

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    Finanzierung der Marktwächter verstetigen

    Die Marktwächter-Projekte sind Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht. Sie sind das Frühwarnsystem der Verbraucherzentralen.

    Warum ist das wichtig?

    Durch den Aufbau eines Frühwarnnetzwerkes und die kontinuierliche Auswertung von Verbraucherbeschwerden aus ganz Deutschland konnten etliche Verbraucherprobleme im Digitalen, im Finanz- und im Energiebereich aufgedeckt und abgestellt werden.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Wir wollen die vorhandenen Marktwächter durch eine finanzielle Förderung verstetigen und auf eine rechtliche Grundlage stellen.“

    Was fordert der vzbv?

    Eine Verstetigung der Marktwächter Digitale Welt, Finanzmarkt und Energie ist aus Verbrauchersicht sehr zu begrüßen. Durch die Sicherstellung der weiteren Finanzierung kann die erfolgreiche Arbeit der Marktbeobachtung fortgeführt werden.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Die dauerhafte finanzielle Förderung der verbraucherorientierten Marktbeobachtung im vzbv konnte mit Beschluss des Bundeshaushalts 2020 gesichert werden.

    Abgeschlossen
  8. Reformulierung von Lebensmitteln erarbeiten

    Quelle: pitrs – fotolia.com

    2 von 5 Sternen.
    Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt

    Reformulierung von Lebensmitteln erarbeiten

    Der vzbv setzt sich für weniger Zucker, Fett und Salz in verarbeiteten Lebensmitteln ein und fordert eine Reduktionsstrategie mit verbindlichen Ziel- und Zeitvorgaben.

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    Reformulierung von Lebensmitteln erarbeiten

    Der vzbv setzt sich für weniger Zucker, Fett und Salz in verarbeiteten Lebensmitteln ein und fordert eine Reduktionsstrategie mit verbindlichen Ziel- und Zeitvorgaben.

    Warum ist das wichtig?

    Immer mehr Kinder und Erwachsene in Deutschland sind übergewichtig. Dazu tragen auch zu süße, zu salzige und zu fettige Lebensmittel bei. Ob zuckerreiches Kindermüsli oder Pastasoßen mit zu viel Salz: Verarbeitete Lebensmittel enthalten oft mehr Zucker, Fett und Salz als es nötig und gesund ist. Das zu ändern, ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Übergewicht und ernährungsbedingte Erkrankungen. Deshalb braucht es dringend eine verbindliche Strategie, um Zucker, Fett und Salz in verarbeiteten Lebensmitteln zu reduzieren.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Für die Nationale Reduktionsstrategie für Zucker, Fett und Salz in Fertigprodukten werden wir 2018 gemeinsam mit den Beteiligten ein Konzept erarbeiten, und dies mit wissenschaftlich fundierten, verbindlichen Zielmarken und einem konkreten Zeitplan versehen. Gemeinsam mit dem Lebensmittelhandwerk werden wir die Möglichkeiten einer praktikablen Umsetzung in diesem Bereich gewährleisten. Wir werden dabei gerade die Belange handwerklicher Betriebe im Blick haben.“

    Was fordert der vzbv?

    Folgende Faktoren gehören aus Sicht des vzbv zu einer erfolgreichen Reduktionsstrategie:

    • Eine Reduktion von Zucker, Fett und Salz muss mit einer Reduktion des Energiegehalts einhergehen. Einen übermäßigen Einsatz von zum Beispiel Süßstoffen bei der Reduktion von Zucker sieht der vzbv kritisch.
    • Zucker, Fett und Salz sollten nicht durch Stoffe ersetzt werden, die gegebenenfalls andere gesundheitliche Risiken mit sich bringen können.
    • Um eine flächendeckende Verbesserung des Nährwertprofils von Lebensmitteln zu erreichen, müssen alle Lebensmittelhersteller an der Reduktionsstrategie teilnehmen. Es müssen verbindliche, mittel- bis langfristige produktgruppenspezifische Reduktionsziele sowie konkrete Zeitvorgaben vereinbart werden.
    • Transparenz und eine realistische Kommunikation über Reduktionsschritte und Produktveränderungen sind aus Sicht des vzbv nötig, um die Akzeptanz seitens der Verbraucher zu erhöhen. Es darf keine „Mogelpackungen“ geben.
    • Um den Reduktionsprozess transparent zu begleiten und Veränderungen innerhalb bestimmter Produktgruppen aufzeigen zu können, braucht es messbare Zwischenergebnisse und eine Vergleichbarkeit der Aktivitäten.
    • Der Fokus sollte zunächst auf Produktgruppen liegen, die häufig von verletzlichen Verbrauchergruppen wie Kindern und Jugendlichen konsumiert werden. Langfristig müssen jedoch alle Produktgruppen entsprechend reformuliert werden.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Das Ziel aus dem Koalitionsvertrag bis Ende 2018 eine Strategie vorzulegen, ist erreicht worden. Die Strategie ist aus Sicht des vzbv jedoch nicht ambitioniert und transparent genug. Zudem sind die bisher vorliegenden Reduktions- und Zielvereinbarungen der Wirtschaft nicht ausreichend konkret. Der vzbv kritisiert die fehlende Verbindlichkeit für eine Teilnahme an der Reduktionsstrategie und beim Abschluss konkreter branchenbezogener Prozess- und Zielvereinbarungen. Zudem fehlt ein Verfahren, das regelt, was passiert, wenn Ziele verfehlt werden. 

    Im April 2020 und im April 2021 wurden Zwischenberichte zum Produktmonitoring veröffentlicht. Zwar sieht der vzbv Verringerungen von Zucker- und Energiegehalten bei bestimmten Produktgruppen. Jedoch zeigt sich vor allem bei Lebensmitteln mit Kinderoptik, dass diese trotz Zuckerreduktion immer noch höhere Zuckerwerte aufweisen als Lebensmittel ohne Kinderoptik.  

    Der vzbv fordert, dass an Kinder gerichtetes Lebensmittelmarketing nur erlaubt sein darf, wenn es den Nährwertprofilen der Weltgesundheitsorganisation für an Kinder gerichtete Lebensmittel entspricht. 

    Verbrauchern wird nach wie vor nicht transparent und informativ dargestellt, wie sich die Maßnahmen der Reduktionsstrategie auf das konkrete Lebensmittel auswirken. Der vzbv fordert, dass zügig ein System etabliert wird, welches Transparenz im Rahmen der Reduktionsstrategie schafft.  

    Begonnen
  9. Nährwertkennzeichnung einfacher gestalten

    Quelle: dieswis33 – istock

    5 von 5 Sternen.
    Alle Kernforderungen wurden umgesetzt

    Nährwertkennzeichnung einfacher gestalten

    Verbraucher müssen einfach erkennen können, wie gesund ein Lebensmittel ist. Deswegen muss eine einfache Nährwertkennzeichnung eingeführt werden.

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    Nährwertkennzeichnung einfacher gestalten

    Verbraucher müssen einfach erkennen können, wie gesund ein Lebensmittel ist. Deswegen muss eine einfache Nährwertkennzeichnung eingeführt werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Ampelfarben helfen Verbrauchern, die gesündere Alternative im Supermarkt zu wählen. Eine Ampelkennzeichnung auf der Vorderseite von Lebensmitteln bietet Verbrauchern eine wichtige Hilfestellung bei ihrer Kaufentscheidung. Verbraucher wünschen sich leicht nachvollziehbare Nährwertangaben auf Lebensmitteln durch die Einteilung in „grün“, „gelb“ und „rot“.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Transparenz und Information für Verbraucherinnen und Verbraucher soll durch eine verständliche und vergleichbare Lebensmittelkennzeichnung gewährleistet werden, um eine ausgewogene Ernährung zu erleichtern. Wir werden das Nährwertkennzeichnungssystem für verarbeitete und verpackte Lebensmittel weiterentwickeln, indem das Verhältnis zur Referenzzahl gegebenenfalls vereinfacht visualisiert wird. Wir lehnen uns dabei an bereits bestehende Systeme an. Dazu werden wir Erkenntnisse aus dem Bericht der EU-Kommission zur Evaluierung bestehender freiwilliger Kennzeichnungssysteme und deren Wirkungen berücksichtigen. Wir werden darauf basierend ein Modell in Zusammenarbeit mit Lebensmittel- und Verbraucherverbänden unter Berücksichtigung der besonderen Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen bis zum Sommer 2019 erarbeiten und unter Beachtung der EU-rechtlichen Situation einführen.“

    Was fordert der vzbv?

    Die Bundesregierung muss eine einheitliche verständliche, farblich basierte Nährwertkennzeichnung auf der Basis von 100 Gramm oder 100 Millilitern auf der Vorderseite von Lebensmitteln einführen, zum Beispiel in Form einer Nährwertampel.

    Erfahrungen mit freiwilligen farblichen Nährwertkennzeichnungen gibt es bereits in anderen europäischen Ländern: Frankreich nutzt das Nutriscore-Modell, das verschiedene Bestandteile wie Ballaststoffe oder Proteine verrechnet und das gesamte Lebensmittel anhand einer fünfstufigen Farbskala bewertet. Anders arbeitet die Nährwertampel in Großbritannien: Sie bewertet einzelne Nährwerte wie Zucker, Fett und Salz.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Das Ziel aus dem Koalitionsvertrag, bis zum Sommer 2019 ein Nährwertkennzeichnungssystem zu entwickeln und einzuführen, konnte zwar nicht erreicht werden, es wurde jedoch etwas verspätet im Jahr 2020 umgesetzt. Seit November 2020 empfiehlt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) offiziell den Unternehmen in Deutschland, den Nutri-Score zu verwenden.

    Eine Verbraucherbefragung des BMEL im Vorfeld der Entscheidung zu verschiedenen Nährwertkennzeichen ergab, dass die Mehrheit der Befragten sich für den Nutri-Score als das hilfreichste und am leichtesten verständliche Modell aussprach.

    Langfristig muss sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für den Nutri-Score als das EU-weit einheitliche, farbliche und verpflichtende Nährwertkennzeichnungssystem auf der Vorderseite von Produkten einsetzen. Der Nutri-Score ist aus Sicht des vzbv für ein europaweites Nährwertlogo am besten geeignet, da er schon von verschiedenen Mitgliedsländern eingeführt wurde oder diskutiert wird. 

    Abgeschlossen
  10. Zu sehen ist, wie fünf Personen, die im Kreis stehen, ihre Arme ausstrecken und ihre Hände in unterschiedlicher Reihenfolge übereinander legen. Es handelt sich um ein Bild aus der Vogelperspektive, das den Ausschnitt der Arme zeigt. Die Hände bilden den Mittelpunkte des Bildes. Die Personen tragen unterschiedlich farbige Oberteile, die auch teilweise die Arme bedecken.

    Quelle: Redpixel - Fotolia.com

    5 von 5 Sternen.
    Alle Kernforderungen wurden umgesetzt

    Kollektiven Rechtsschutz stärken

    Der vzbv fordert die Bundesregierung auf, die Musterfeststellungsklage schnellstmöglich einzuführen. Verbraucher müssen bei Massenschäden unkompliziert entschädigt werden.

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    Kollektiven Rechtsschutz stärken

    Der vzbv fordert die Bundesregierung auf, die Musterfeststellungsklage schnellstmöglich einzuführen. Verbraucher müssen bei Massenschäden unkompliziert entschädigt werden.

    Warum ist das wichtig?

    Das Auto hält nicht, was es verspricht? Die Gaspreise wurden unrechtmäßig erhöht? Verbraucher bekommen selten ihr Geld zurück, wenn sie durch den Rechtsverstoß eines Unternehmens geschädigt wurden. Sie müssen einzeln klagen und das volle Kostenrisiko tragen. Es braucht dringend eine Klagemöglichkeit, bei der die Rechte der Verbraucher auf Entschädigung gebündelt geklärt werden.

    In einer Musterfeststellungsklage könnte ein Verband den Anspruch auf Schadensersatz in einem Verfahren gerichtlich klären lassen. Statt vieler Einzelklagen gäbe es eine Klage für alle.

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    „Durch die Einführung einer Musterfeststellungsklage werden wir die Rechtsdurchsetzung für die Verbraucherinnen und Verbraucher verbessern. Wir wollen die Klagebefugnis auf festgelegte qualifizierte Einrichtungen beschränken, um eine ausufernde Klageindustrie zu vermeiden. Bewährte wirtschaftliche Strukturen sollen nicht zerschlagen werden.

    Wir werden drohende Verjährungen zum Jahresende 2018 verhindern und deshalb das Gesetz (spätestens) zum 1. November 2018 in Kraft treten lassen.

    Wir werden für die Einleitung des Verfahrens die schlüssige Darlegung und Glaubhaftmachung einer Mindestzahl von zehn individualisierten Betroffenen sowie für die Durchführung des Verfahrens von 50 Anmelderinnen und Anmeldern zum Klageregister in einer Frist von zwei Monaten festsetzen, um die Effektivität des Verfahrens für Gerichte und Parteien zu gewährleisten.

    Die Feststellungen des Urteils sind für die Beklagte oder den Beklagten und die im Klageregister angemeldeten Betroffenen bindend. Die Bindungswirkung entfällt nur, wenn die Anmeldung bis zum Beginn der ersten mündlichen Verhandlung zurückgenommen ist.“

    Was fordert der vzbv?

    Der vzbv schlägt fünf Eckpunkte zur Einführung einer Musterfeststellungsklage vor:

    1. Verbandsklage leitet Musterverfahren ein
    Bislang können Verbraucherverbände auf Unterlassung klagen. So zwingen sie Unternehmen, Rechtsverstöße ab sofort einzustellen. Damit aber auch bereits betroffene Verbraucher entschädigt werden, sollte über eine Verbandsklage ein Musterverfahren eingeleitet werden können.

    2. Wenige Einzelfälle reichen aus
    Maximal zehn Einzelfälle sollten ausreichen, um eine Musterfeststellungsklage anstoßen zu können. Denn jede einzelne Fallrecherche ist aufwendig, kostet Zeit und verzögert das Verfahren.

    3. Klage muss Verjährung automatisch aussetzen
    Startet ein Musterfeststellungsverfahren, muss automatisch die Verjährung gehemmt werden. Nur so haben Verbraucher eine echte Chance auf Entschädigung, denn individuelle Ansprüche würden andernfalls bei langen Verfahren verjähren.

    4. Urteil muss bindend sein
    Auf ein Gerichtsurteil müssen sich betroffene Verbraucher verlassen, also verbindlich berufen können. Geschädigte müssen das Geld, das ihnen zusteht, einfacher einfordern können. Nachgelagerte Schlichtungsverfahren könnten dabei helfen, individuelle Zahlungsansprüche verbindlich zu berechnen.

    5. Verbraucher entschädigen
    Ein Musterverfahren muss auch mit einem Vergleich enden können. Dieser muss nicht nur die Klärung (Feststellung) des Sachverhalts umfassen, sondern auch Entschädigungszahlungen an betroffene Verbraucher ermöglichen.

    Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?

    Am 14. Juni 2018 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Einführung einer Musterfeststellungsklage beschlossen. Das ist ein großer Gewinn für Verbraucher, die ab dem 1. November 2018 einfacher ihr Recht in Massenschadensfällen durchsetzen können. 

    Trotzdem entspricht das Gesetz in einigen Punkten nicht den Vorstellungen des vzbv. Verbraucher müssen sich weiterhin frühzeitig entscheiden, ob sie an einer Klage teilnehmen möchten – und somit mit dem Risiko leben, dass ein Urteil für sie auch negativ ausfallen kann.

    Unklarheiten bei der Verjährungshemmung führen mittlerweile zu genau den Rechtsunsicherheiten für Verbraucher, vor denen der vzbv bereits im Gesetzgebungsverfahren gewarnt hatte. 

    Auch wenn ein Verband klagebefugt ist, bleibt noch unklar, ob er von seinem Klagerecht auch Gebrauch machen kann. Das hängt mit der unzureichenden Regelung von Haftungsrisiken zusammen. Denn auch ein negatives Urteil soll laut Gesetz für angemeldete Geschädigte verbindlich sein. In diesem Fall wären Regressforderungen an den klagenden Verband denkbar. Für den vzbv soll dieses Risiko zwar abgefangen werden. Das Gesetz sagt jedoch nichts dazu, wie andere Verbände ihr Haftungsrisiko absichern können.

    Abgeschlossen

Der vzbv fragt…

Bundesministerinnen und -minister stehen dem Verbraucherzentrale Bundesverband Rede und Antwort zu ihrem Einkaufsverhalten und ihren Plänen für einen besseren Verbraucherschutz.

Beim Abspielen des Videos werden nutzerbezogene Daten zu Youtube übertragen. Weitere Informationen

#vzbvfragt: Christine Lambrecht

Bevorzugen Sie Vinyl oder MP3? Essen sie lieber Steak oder Tofu? In der Videoreihe #vzbvfragt interviewt der vzbv Ministerinnen und Minister zu ihren Verbrauchsgewohnheiten, aber auch zu verbraucherpolitischen Fragen aus Ihrem Ressort. Heute auf dem roten Stuhl: Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht.

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#vzbvfragt: Svenja Schulze

Bevorzugen Sie Vinyl oder MP3? Essen sie lieber Steak oder Tofu? In der Videoreihe #vzbvfragt interviewt der vzbv Ministerinnen und Minister zu ihren Verbrauchsgewohnheiten, aber auch zu verbraucherpolitischen Fragen aus Ihrem Ressort. Heute auf dem roten Stuhl: Die Bundesministerin für Umwelt und nukleare Sicherheit, Svenja Schulze.

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#vzbvfragt: Dorothee Bär

Bevorzugen Sie Vinyl oder MP3? Essen sie lieber Steak oder Tofu? In der Videoreihe #vzbvfragt interviewt der vzbv Ministerinnen und Minister zu ihren Verbrauchsgewohnheiten, aber auch zu verbraucherpolitischen Fragen aus Ihrem Ressort. Heute auf dem roten Stuhl: Die Staatsministerin für Digitalisierung, Dorothee Bär.

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#vzbvfragt: Julia Klöckner

Bevorzugen Sie Vinyl oder MP3? Essen sie lieber Steak oder Tofu? In der Videoreihe #vzbvfragt interviewt der vzbv Ministerinnen und Minister zu ihren Verbrauchsgewohnheiten, aber auch zu verbraucherpolitischen Fragen aus Ihrem Ressort. Heute auf dem roten Stuhl: Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner.

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#vzbvfragt: Hubertus Heil

Bevorzugen Sie Vinyl oder MP3? Essen sie lieber Steak oder Tofu? In der Videoreihe #vzbvfragt interviewt der vzbv Ministerinnen und Minister zu ihren Verbrauchsgewohnheiten, aber auch zu verbraucherpolitischen Fragen aus Ihrem Ressort. Heute auf dem roten Stuhl: Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil.