Verbraucherrechte in Handelsabkommen stärken

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Quelle: EvrenKalinbacak - Adobe Stock

Handelsabkommen können konkrete Vorteile bieten, wenn sie gut gemacht sind. Sie müssen jedoch auch rote Linien aus Verbrauchersicht beachten, etwa beim Vorsorgeprinzip.

- Einige Kernforderungen wurden umgesetzt
Begonnen

11 Prozent der in der EU gekauften Konsumgüter kommen aus dem nicht-europäischen Ausland. Verbraucher sind somit nahezu täglich in Kontakt mit internationalen Wertschöpfungsketten und nutzen diese auch aktiv, etwa im grenzüberschreitenden Onlinehandel. Darum sollten Handelsabkommen die Interessen von Verbrauchern anerkennen und sie deutlich schützen.

„Wir sind fest davon überzeugt, dass neben den Verhandlungen auf multilateraler Ebene bilateralen und plurilateralen Abkommen eine entscheidende Bedeutung für eine aktive Gestaltung der Globalisierung zukommt. Im europäisch-kanadischen Handelsabkommen CETA sind zukunftsweisende Regelungen für den Schutz von Umwelt und Gesundheit, Arbeitnehmerrechten, öffentlicher Daseinsvorsorge und für einen fortschrittlichen Investitionsschutz vereinbart worden. Dies muss auch für künftige Handelsabkommen gelten.“

Ein gelungenes Handelsabkommen ist aus Sicht des vzbv dadurch gekennzeichnet, dass Verbraucherinteressen als integraler Bestandteil anerkannt werden. Verbraucherpolitische Regulierung im Rahmen demokratischer, parlamentarischer Prozesse muss uneingeschränkt weiterentwickelt werden können. Verbraucher müssen stärker vom Freihandel profitieren. Verbraucherschutz muss als eigenständiges Kapitel zum Standard werden. Dies stärkt auch das Vertrauen von Verbrauchern in den globalen Markt und internationale Wertschöpfungsketten.

Die Streitigkeiten mit den Vereinigten Staaten zeigen weiterhin, dass die Stärkung des multilateralen Handelsregimes unabdingbar ist. Das kürzlich mit den USA abgeschlossene Abkommen über die Reduktion einzelner Zolllinien kann nicht überdecken, dass derzeit noch fundamentale Konflikte bestehen, die durch hohe Strafzölle auch auf dem Rücken von Verbrauchern ausgetragen werden. 

Der vzbv begrüßt allerdings ausdrücklich den hohen Stellenwert, den der Verbraucherschutz in den laufenden Verhandlungen der EU über die künftigen Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich einnimmt. Die Textvorschläge der EU-Kommission für ein künftiges Abkommen mit dem UK beinhalten eine Reihe von Verbesserungen für und Schutzmaßnahmen von Verbrauchern. Darunter fallen vor allem ein deutlicher Schutz des EU-Vorsorgeprinzips sowie konkrete Vorhaben, Verbraucher im Onlinehandel künftig besser zu schützen. Entsprechende Vorschläge sollten in Zukunft auf alle neu zu verhandelnden Abkommen angewandt werden. Im Hinblick auf den digitalen Handel und Datentransfers muss die EU-Position zum Schutz personenbezogener Daten weiter aufrechterhalten werden. Darüber hinaus unterstützt der vzbv, dass Vereinbarungen zur regulatorischen Kooperation auf freiwilliger Basis in gesonderten Abkommen und nicht als Teil der Freihandelsabkommen verhandelt werden.