Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation (ePrivacy-Verordnung)

Quelle: putilov_denis - Fotolia.com

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Mit der ePrivacy-Verordnung will die Europäische Kommission den Datenschutz und die Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation verbessern.

- Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
Begonnen

Immer mehr Menschen nutzen Internetdienste wie Skype, WhatsApp oder Facebook für ihre Alltagskommunikation. Anders als die herkömmlichen Kommunikationskanäle wie Telefon und SMS werden Internetdienste von den bisherigen Telekommunikationsgesetzen häufig nicht erfasst. Das heißt: Vertrauliche Kommunikation und persönliche Daten sind rechtlich lückenhaft geschützt. Ändern soll das die neue E-Privacy-Verordnung der EU.

„Wir wollen ein hohes Schutzniveau für die Vertraulichkeit von Kommunikationsdaten bei der E-Privacy-Verordnung und zugleich den Spielraum für Innovation und digitale Geschäftsmodelle erhalten.“

Aus Sicht des vzbv muss gewährleistet sein, dass der Schutz persönlicher Daten und die Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation im Vordergrund stehen und nicht verhandelbar sind. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn die Verarbeitung von Kommunikationsdaten und Tracking ausschließlich auf Basis der Einwilligung des betroffenen Nutzers oder zu in der Verordnung festgelegten Zwecken erfolgen dürfen und eine zweckändernde Weiterverarbeitung von Kommunikationsdaten unterbunden wird

Positiv ist, dass die Bundesregierung die derzeit geltende europäische Rechtslage der ePrivacy-Richtlinie, nach der eine Einwilligung für das webseiten- und geräteübergreifende Tracking der Verbraucher erforderlich ist, endlich in deutsches Recht umsetzen möchte.

Kritisch ist jedoch, dass sie als Ratspräsidentschaft im Juni 2020 dem EU-Ministerrat ein Papier zur kommenden ePrivacy-Verordnung vorgelegt hat, in dem sie dem Rat hinsichtlich des webseiten- und geräteübergreifenden Trackings der Verbraucher lediglich Optionen vorschlägt, die nicht akzeptabel sind und die die derzeit geltende Rechtslage zu Lasten der Verbraucher absenken würden.

Downloads

E-Privacy-Verordnung | vzbv-Positionspapier | 24.09.2018

E-Privacy-Verordnung | vzbv-Positionspapier | 24.09.2018

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21-01-21_vzbv-stellungnahme_ttdsg-e

Datenschutz und Privatsphäre bei Telekommunikationsdiensten und Telemedien sicherstellen | Stellungnahme des vzbv | Januar 2021

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