Ab 1. Juli 2022 sind fast alle Getränkeverpackungen pfandpflichtig: Von Frucht- und Gemüsesäften in PET-Flaschen bis hin zum Prosecco in der Dose. Viele Pfandprodukte fallen aber schon heute aus dem Recycling-Kreislauf: Sie werden im Handel z. B. wegen beschädigter Etiketten nicht zurückgenommen oder die Rücknahme für bestimmte Getränkeverpackungen wird grundsätzlich verweigert. Einer Schätzung der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge dürften die von den Herstellern eingestrichenen Pfandgelder im dreistelligen Millionenbereich liegen. Geld, das vorher von Verbraucher:innen bezahlt wurde.
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