Urteil vom 12.01.2016 | 15 O 557/14 | Landgericht Berlin
Der Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt eine Klage vor dem Landgericht Berlin gegen den Reisevermittler Opodo Limited. Das Unternehmen darf kein Entgelt für die Zahlung per Kreditkarte oder Sofortüberweisung verlangen, wenn eine kostenlose Zahlung nur mit dem in Deutschland weitgehend unbekannten Bezahlverfahren „Visa Entropay“ möglich ist.
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