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Mann lädt durch E-Ladesäule Elektro-Auto auf und Frau lächelt ihn dabei an

Quelle: pitinan - 123rf

20.08.2026

Verbraucherzentrale für Kaufanreize für günstige E-Autos

63 Prozent der Autofahrer:innen wünschen sich mehr öffentliche Ladepunkte und einfacheres Laden

Mann lädt durch E-Ladesäule Elektro-Auto auf und Frau lächelt ihn dabei an

Quelle: pitinan - 123rf

Ein einfacheres öffentliches Laden und eine bessere Ladeinfrastruktur gehören aus Sicht der Mehrheit der Autofahrer:innen zu wichtigen Voraussetzungen für den Umstieg auf ein E-Auto. Das geht aus einer repräsentativen forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hervor. Jeweils 63 Prozent der befragten Autofahrer:innen geben an, dass mehr öffentliche Ladepunkte beziehungsweise ein einfacheres öffentliches Laden Maßnahmen sind, die sie zum Kauf eines E-Autos bewegen würden. Nur 34 Prozent der Befragten haben (eher) das Gefühl, dass in ihrer Region die Ladeinfrastruktur ausreichend ausgebaut ist, um auf E-Autos umzusteigen.

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, sieht deshalb nicht nur beim Ausbau des Ladenetzes, sondern auch bei den Bedingungen für das öffentliche Laden Handlungsbedarf.

„Der Ladesäulenausbau schreitet zwar stetig voran, es ist aber noch deutlich Luft nach oben. Gerade im ländlichen Raum muss zeitnah der Ausbau der Ladeinfrastruktur vorangebracht werden. Besonders Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern ohne eigene E-Ladestation sind auf eine gut ausgebaute öffentliche Ladeinfrastruktur angewiesen.

Damit das öffentliche Laden für Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher wird, braucht es außerdem mehr Transparenz bei den Ladepreisen. An einer Ladesäule gibt es viele verschiedene Preise. Welche gelten, ist aber nur schwer herauszufinden. Das macht das Laden unnötig kompliziert. Alle Ad-hoc-Ladepreise müssen endlich über eine App abrufbar sein. Auch Ladestromverträge müssen sich einfacher und besser vergleichen lassen.

Zudem müssen die angekündigten Maßnahmen des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung zügig und ambitioniert umgesetzt werden. Intransparente Ladepreise, Willkür bei den Blockiergebühren und mitunter unangemessene öffentliche Ladestrompreise sind für Verbraucher und Verbraucherinnen ein Ärgernis und müssen endlich der Vergangenheit angehören.“

Aktuelle E-Auto-Förderung verfehlt Ziel

Die Befragung zeigt, dass nicht nur das Laden, sondern auch die Kosten eine wichtige Rolle bei der Entscheidung für oder gegen ein E-Auto spielen. 66 Prozent der befragten Autofahrer:innen geben an, dass sie sich eher für ein E-Auto entscheiden würden, wenn diese günstiger werden. Eine höhere Kaufprämie würde 48 Prozent der Befragten nach eigenen Angaben zum Kauf eines E-Autos bewegen. Besonders jüngere Befragte reagieren auf staatliche Förderung und ein größeres Angebot an gebrauchten E-Autos. Zwei Drittel (66 Prozent) der 18- bis 34-Jährigen würde ein größeres Angebot auf dem Gebrauchtwagenmarkt zum Kauf eines E-Auto bewegen.

Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigen die Ergebnisse, dass für Verbraucher:innen vor allem die Erschwinglichkeit von E-Autos entscheidend ist. Ramona Pop kritisiert deshalb die Ausgestaltung der aktuellen Förderung.

„Die Förderung verfehlt ihr Ziel, E-Mobilität für alle attraktiver zu machen. Mit Einkommensgrenzen von bis zu 90.000 Euro werden auch Haushalte gefördert, die für den Kauf eines E-Autos nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.

Damit E-Mobilität auch für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen erschwinglich wird, sollte die Förderung an den Fahrzeugpreis gekoppelt werden. Das würde günstigere und effizientere Modelle stärken und langfristig für mehr bezahlbare E-Autos auf dem Gebrauchtwagenmarkt sorgen.“

Hintergrund

Seit dem 19. Mai 2026 können Verbraucher:innen Anträge auf eine Förderung beim Kauf oder Leasing neuer E-Autos und Plug-In-Hybride stellen. Dies ist rückwirkend für Fahrzeuge möglich, die seit dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden. Dabei gilt als Förderkriterium ein maximales zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von 80.000 Euro, welches bei Familien mit zwei Kindern auf bis zu 90.000 steigen kann. Haushalte mit einem zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von 60.000 Euro bzw. 45.000 erhalten eine höhere Förderung.

Zum 1. Juli 2026 gab es laut der Bundesnetzagentur in Deutschland mehr als 209.000 Ladepunkte (Normal- und Schnellladepunkte). Im Juli 2025 waren es noch knapp unter 180.000 Ladepunkte, dies entspricht einem Anstieg von rund 16 Prozent innerhalb eines Jahres

Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung wurde im November 2025 veröffentlicht und enthält unter anderem Maßnahmen, die die Preistransparenz beim ad-hoc-Laden und dem vertragsbasierten Laden, eine verbraucherfreundliche Regelung von Blockiergebühren und eine Konkretisierung der Angemessenheit öffentlicher Ladestrompreise als Ziel hat. Einige der dafür anzupassenden gesetzlichen Vorgaben liegen auf EU-Ebene. Die Bundesregierung hat erklärt, sich bei der anstehenden Novellierung der AFIR (Alternative Fuel Infrastructure Regulation) entsprechend einzusetzen.

Methode

Repräsentative Telefonbefragung (3. bis 5. August 2026) von forsa im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Basis: 870 Personen ab 18 Jahren, die zumindest gelegentlich selbst Auto fahren. Statistische Fehlertoleranz: max. ± 3 Prozentpunkte.

forsa-Tabellenband E-Auto.pdf

forsa-Tabellenband E-Auto.pdf

Tabellenband I August 2026

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