Datum: 18.10.2018

Dieselkonzept nachbessern

Mehr Klarheit und Rechtssicherheit für Verbraucher

Straße mit Diesel-Fahrverbot

Quelle: Riko Best - fotolia.com

  • Die Verkehrsministerkonferenz berät in dieser Woche über das Dieselkonzept der Bundesregierung.
  • vzbv fordert Bund und Länder auf, Verbraucherinteressen stärker zu berücksichtigen.
  • Umtauschprämie soll an Mobilitätsgarantie geknüpft werden. 

Anlässlich der Verkehrsministerkonferenz am 18. und 19. Oktober fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Nachbesserungen am Dieselkonzept der Bundesregierung. Von Fahrverboten betroffene Dieselhalter bräuchten endlich Klarheit und Rechtsicherheit. Die Verkehrsminister der Länder beraten mit Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer über die bisherigen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in den Städten und zur Vermeidung von Fahrverboten.        

„Verbraucherinnen und Verbraucher sind die Leidtragenden des Dieselskandals. Anwohner sind mit einer hohen Schadstoffbelastung konfrontiert, betroffene Dieselbesitzer mit unklaren Informationen rund um Rückrufe, Updates und drohende Fahrverbote. Bislang ist es der Politik nicht gelungen, Verbrauchern ihre Sorgen zu nehmen und verlässliche Lösungen anzubieten“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Der vzbv fordert, dass das Dieselkonzept der Bundesregierung in fünf Punkten erweitert wird.

Wer die Umtauschprämie nutzt und sich einen jungen Gebrauchten oder einen Neuwagen kauft, muss eine Mobilitätsgarantie über fünf Jahre erhalten. Das heißt: Sollte es in diesen fünf Jahren ein Fahrverbot für das Auto geben, muss sich der Händler verpflichten, das Fahrzeug zurückzunehmen und den Kaufpreis minus eines Nutzungsentgelts zu erstatten. Da mittelfristig Fahrverbote auch für Euro-6-Diesel möglich sind, müssen Käufer dieser Fahrzeuge Sicherheit erhalten.

Bisherige Rabatte dürfen nicht gegen die Umtauschprämie verrechnet werden oder gar komplett wegfallen. Andernfalls gibt es für Dieselbesitzer keinen attraktiven Anreiz für einen Autokauf. Statt einer schwachen Umtauschprämie brauchen Dieselbesitzer, die sich auch mit einem Zuschuss keinen Neuwagen leisten können, Unterstützung. Dafür schlägt der vzbv einen echten Umtausch vor: Die von Fahrverboten betroffenen Dieselbesitzer erhalten ohne Extrakosten einen gebrauchten Benziner. Damit erhalten Einkommensschwächere, die auf ein Auto angewiesen sind und bei den bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung außen vor bleiben, eine Alternative.

Der vzbv begrüßt, dass der Bund die genehmigungsrechtliche Zulassung von SCR-Katalysatoren zur Nachrüstung von älteren Dieselfahrzeugen auf den Weg bringt. Das technische, finanzielle und juristische Risiko darf aber nicht bei den Dieselbesitzern liegen. Die Verursacher müssen die Kosten für das Nachrüstsystem und den Einbau tragen, die Gewährleistung muss auf mindestens fünf Jahre ausgeweitet werden. Autohersteller und Anbieter von Nachrüstsystemen müssen eine klare Regelung treffen, wer für welche Schäden am Fahrzeug die Haftung übernimmt. Fachexperten und Aufsichtsbehörden müssen Zugang zu diesen Vereinbarungen haben, um deren Wirksamkeit und Vollständigkeit bewerten zu können.

Der Bund möchte die Einhaltung von Fahrverboten an Hand des Zentralen Fahrzeugregisters überprüfen lassen – ohne Kennzeichnung. Zudem will der Bund festlegen, dass Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5, sofern sie weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen, von Fahrverboten verschont bleiben. Derzeit können Dieselhalter sich maximal über die jeweilige Euronorm ihres Fahrzeuges informieren. Wenn der Bund – wie in dem Konzept angekündigt – einen absoluten Stickoxidwert für die Zufahrt zu Gebieten mit Verkehrsbeschränkungen zugrunde legen möchte, muss zügig geklärt werden, wie die Werte der Euro 4 und Euro 5 Fahrzeuge nachträglich ermittelt werden und wie die Halter schnellstmöglich über die Eingruppierung informiert werden.

Die Bundesregierung hat bisher keine Bußgelder gegen Hersteller erhoben, die nachweislich eine illegale Abschaltsoftware eingesetzt haben. Möglich wäre ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro pro Fahrzeug. Die Bundesregierung sollte diese Sanktionsmöglichkeit nutzen und mit diesem Geld einen Diesel-Hilfsfonds gründen. Aus diesem könnten von Fahrverboten betroffene Dieselhalter unterstützt werden. Besitzer von Dieselautos der Abgasstufe Euro 4 oder niedriger sollten für das Entsorgen des Fahrzeugs 5.000 Euro erhalten. Sie können entscheiden, ob damit ein Neuwagen oder andere Mobilität finanziert wird.

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Telefon-Icon

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Marion Jungbluth - Leiterin Team Mobilität und Reisen des Verbraucherzentrale Bundesverbands

Marion Jungbluth

Leiterin Team Mobilität und Reisen

info@vzbv.de +49 30 25800-0