Datum: 02.10.2018

Dieselstreit: Das Warten geht weiter

Analyse: Dieselpaket der Bundesregierung bringt keine verbindliche Lösung

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Quelle: industrieblick - fotolia.com

  • Das Konzept der Bundesregierung lässt weiter viele Fragen offen.
  • vzbv fordert, dass Autohersteller die Kosten für die Hardware-Nachrüstung tragen müssen.
  • Allein die Gewährleistung auf Nachrüsttechnik reicht nicht aus.

Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung, um Fahrverbote für Dieselfahrer zu vermeiden, ist für Verbraucherinnen und Verbraucher enttäuschend. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert vor allem, dass technische Nachrüstungen nach wie vor nicht sicher sind, sondern von der Zustimmung der Autohersteller abhängen.

„Das Ergebnis des Koalitionsausschusses zum Dieselskandal ist eine große Enttäuschung für Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Appell an die Hersteller, die Kosten für die dringend benötigten Hardware-Nachrüstungen zu übernehmen, scheint ins Leere zu laufen. Damit haben Dieselfahrer, denen Fahrverbote drohen, weiterhin nur die Möglichkeit, ihren Diesel-Pkw gegen Aufpreis zu tauschen. Für Menschen mit kleinem Geldbeutel, für Familien und Pendler ist weiter unklar, wie sie künftig mobil bleiben können.“

Das bedeutet das Dieselpaket für Verbraucher:

Verbrauchern fehlt weiter die definitive Zusage, dass sie nicht für technische Nachrüstungen aufkommen müssen. Einige Hersteller lehnen weiterhin die Kostenübernahme ab, andere sind nicht bereit, die vollen Kosten zu übernehmen. Das ist ein Schlag ins Gesicht ihrer eigenen Kunden. Verbraucher haben schon den Wertverlust ihrer Dieselfahrzeuge und das Risiko von Folgewirkungen durch Software-Updates zu tragen. Nun müssen sie mit Fahrverboten rechnen. Es ist unfair, wenn sie zusätzlich auch die Kosten für die Hardware-Nachrüstung tragen müssen. Es muss das Verursacherprinzip gelten. Die Hersteller müssen die Kosten der Hardware-Nachrüstung für von Fahrverboten betroffene Dieselfahrzeuge der Euro-Stufe 5 komplett übernehmen.

Die Bundesregierung verweist auf die gesetzliche Gewährleistung, die auch bei den Nachrüstungen gelte. Das ist zu wenig. Unabhängig davon, wer Hardwarenachrüstungen anbietet – ob Autohersteller oder Dritte – , muss für das einwandfreie Funktionieren und Zusammenspiel mit den übrigen Motorkomponenten einstehen und im Falle von Schäden haften. Verbraucher dürfen nicht ein wiederholtes Mal mit den Folgekosten allein gelassen werden. Weder kann ihnen das Risiko der Nachrüstung noch das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens zugemutet werden. Der vzbv fordert daher, dass die Anbieter von Hardwarenachrüstungen für vier Jahre eine Garantie auf ihre Produkte und deren fachgerechten Einbau geben.

Die geplanten Umtauschprogramme für Autos der Schadstoffklassen Euro 4 und 5 helfen in erster Linie denen, die sich einen Neukauf leisten können. Zudem spricht jeder Autohersteller eigene sogenannte Umtauschprämien aus. Das ist für Verbraucher verwirrend. Es ist schwer zu ermitteln, ob nicht andere Rabatte gegengerechnet werden und wirklich eine angemessen hohe Prämie gewährt wird.

Auf keinen Fall darf das Umtauschprogramm zu einem Abverkauf der Hersteller für Diesel-Pkw der Euro-Norm 6 werden. Bei Straßenmessungen weisen einige dieser Fahrzeuge einen sehr hohen Stickoxidausstoß auf – deutlich über den Grenzwerten. Fahrverbote sind theoretisch ab 1. September 2023 auch für moderne Euro-6 Diesel möglich. Auf der sicheren Seite sind die Verbraucher deshalb nur, wenn sie ihren Wagen gegen einem ganz aktuellen 6dTemp-Diesel-Pkw, einen Benziner der Euro-Stufe 4 aufwärts, gasbetriebene Fahrzeuge oder ein Elektroauto tauschen. Zudem sollten die Kunden sich nicht zum Kauf von größeren Modellen überreden lassen, die auf lange Sicht höhere Kosten mit sich bringen.

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