Datum: 25.11.2020

Data Governance Act: Rechtlicher Rahmen für Datenintermediäre

Vorschläge der Europäischen Kommission gehen in die richtige Richtung, Nachschärfung nötig

Pressefoto 8 Klaus Müller | Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband | Credit: vzbv - Gert Baumbach

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Heute hat die Europäische Kommission ihren Entwurf für einen „Data Governance Act“ veröffentlicht. Der Data Governance Act soll Regelungen für Datenintermediäre festlegen und es Verbrauchern erleichtern, ihre Daten für das Gemeinwohl zur Verfügung zu stellen. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

„Der vzbv spricht sich bereits seit längerem für einen gesetzlichen Rahmen für Datenintermediäre aus. Daher begrüßen wir grundsätzlich den Entwurf der Europäischen Kommission. Allerdings liegt der Teufel oft im Detail. Deshalb werden wir uns den Entwurf nun genau ansehen. Einige der Vorschläge scheinen auch in die richtige Richtung zu gehen. Datenintermediäre müssen beispielweise beweisen können, dass sie lediglich als neutrale Mittler agieren und dürfen Daten nicht für eigene Interessen verwenden. Es gibt allerdings mindestens zwei wichtige Punkte, die bisher noch nicht ausreichend berücksichtigt zu sein scheinen:

Datenintermediäre müssen streng kontrolliert werden. Im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsprozesses müssen daher das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Aufsicht und die Rechtsdurchsetzung wirksamer gestalten. Es gilt, eine Zersplitterung der Rechtsauslegung oder gar ein Forum-Shopping zu verhindern. Außerdem müssen wirksame Sanktionen gegen Verstöße festgelegt werden. Darüber hinaus sollten die Anonymisierungstechniken weiterentwickelt werden. Nur so können die Ziele der Europäischen Datenstrategie erreicht werden. Leider nimmt diese Problematik in den Vorschlägen der Europäischen Kommission keinen angemessenen Stellenwert ein. Diesen Mangel sollten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union im Laufe des weiteren Gesetzgebungsprozesses beheben. Dazu gehört auch, dass die EU konkrete Anforderungen an die Anonymisierung sowie an die Verwendung anonymisierter Daten definiert.“

Weitere Informationen

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Florian Glatzner

Referent Team Digitales und Medien

info@vzbv.de +49 30 25800-0