Datum: 20.09.2018

Teilentfernung häufig entzündeter Mandeln weiter keine Kassenleistung

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) folgt Forderungen der Patientenvertretung nur teilweise

Onlinemeldung

Quelle: opolja - fotolia.com

Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bedauert, dass die Teilentfernung der Mandeln künftig nur bei vergrößerten Mandeln von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird. Bei häufig entzündeten Mandeln wird weiterhin nur die Komplettentfernung bezahlt, obwohl auch hier die Teilentfernung das schonendere Verfahren darstellt.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) war aufgrund von vier hochwertigen Studien zu dem Schluss gekommen, dass die Teilentfernung (Tonsillotomie) im Vergleich zur Komplettentfernung (Tonsillektomie) bei häufigen Mandelentzündungen gleichwertig ist. Dennoch plant der G-BA bei häufig entzündeten Gaumenmandeln nun nur eine Erprobungsstudie

Die Patientenvertretung, der auch der vzbv angehört, begrüßt die Aufnahme der Teilentfernung bei vergrößerter Gaumenmandeln in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Jedoch hatten die Patientenvertreter auch hier weitergehende Forderungen, insbesondere mit Blick auf eine sorgfältige Indikationsstellung: Mit dem Antrag sollte die Einhaltung einheitlicher Kriterien, wann eine Komplettentfernung tatsächlich durchgeführt werden muss, forciert und klare Dokumentationsvorgaben für Ärzte eingeführt werden. Der Grund: Daten zeigen, dass zu häufig und regional sehr unterschiedlich operiert wird, so dass nicht immer diejenigen eine Teilentfernung erhalten, die sie benötigen.

Die Patientenvertretung im G-BA

Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und vzbv. Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

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Dr. Sylwia Timm

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