Datum: 13.12.2018

Schneller zum Arzt mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz

Das TSVG verkürzt Wartezeiten - grundlegende Probleme der Gesundheitsversorgung bleiben ungelöst

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Quelle: Monkey Business - fotolia.com

Am 13. Dezember wird das „Terminservice- und Versorgungsgesetz“ (TSVG) in erster Lesung im Bundestag beraten. Der vzbv begrüßt die Zielsetzung des Gesetzes, fordert aber die Bundesregierung auf, strukturelle Probleme in der Gesundheitsversorgung grundsätzlich anzugehen.

Lange Wartezeiten auf einen Arzttermin sind kein gefühltes, sondern ein echtes Problem. Die Terminservicestellen helfen Patienten bei der Suche nach einem Termin – besonders in Notlagen. Ihre Angebote zu verbessern und auszuweiten ist daher richtig. Auch bei der Suche nach einem Haus- oder Kinderarzt sollen die die Stellen künftig unterstützen. 

Dem Gesetzentwurf fehlt eine Gesamtstrategie 

Viele der mit dem Gesetz geplanten Maßnahmen – etwa Terminvermittlung oder offene Sprechstunden bei grundversorgenden Fachärzten – sind jedoch nur eine Bekämpfung von Symptomen. Sie helfen nur im Einzelfall. Wenn Ärzte vor Ort fehlen, bleiben die Wartezeiten lang.

Um die Gesundheitsversorgung spürbar zu verbessern, wären grundsätzliche strukturelle Veränderungen notwendig: Eine bedarfsgerechte Verteilung der Ärzte – gerade zwischen Stadt und Land, ein besseres Zusammenwirken zwischen niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern und anderen Gesundheitsberufen und Versorgungsbereichen. Auch die Digitalisierung im Gesundheitswesen eröffnet hier viele Chancen.

Zusätzliche Belastung für die gesetzlichen Krankenkassen

Für viele Aufgaben – etwa die Vermittlung zum Facharzt – sollen Ärzte laut TSVG eine zusätzliche extrabudgetäre Vergütung erhalten. Insgesamt werden die Kosten für die Versichertengemeinschaft auf 600 Millionen Euro pro Jahr geschätzt.

Der vzbv kritisiert, dass jedem zusätzlichen Honorar auch eine zusätzliche ärztliche Leistung gegenüberstehen muss. Die Vermittlung zum Facharzt etwa erfolgt schon jetzt durch Hausärzte. Die geplanten neuen Vergütungselemente bergen außerdem die Gefahr, zu weiteren finanziellen Fehlanreizen zwischen Patientengruppen zu führen, analog zu gesetzlich und privat Versicherten etwa zwischen Neu- und Bestandspatienten. Versichertengelder dürfen nicht mit dem Füllhorn, sondern nur klug und gezielt eingesetzt werden.

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Dr. Sylwia Timm

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