Datum: 04.06.2018

Pflegebedürftige finanziell entlasten

Interessenverbände fordern Anpassung der Pflegeleistungen an den realen Bedarf

Quelle: guvendemir - istock

Quelle: Istock - Guvendemir

Die bislang vorgesehenen finanziellen Leistungsanpassungen der Pflegeversicherung reichen nicht aus. Die Folge ist ein stetiger Kaufkraftverlust bei den Pflegebedürftigen, die bei gleichem Bedarf weniger Pflegeleistungen einkaufen können und Kosten für notwendige Leistungen zunehmend selbst tragen müssen. Die Interessenverbände der Pflegebedürftigen fordern deshalb eine automatische jährliche Anpassung der Leistungen der Pflegekassen.

Seit Einführung der sozialen Pflegeversicherung 1995 bis zum Jahr 2008 kam es durch die Orientierung der Leistungen an den Einnahmen der Pflegeversicherung zu einem Wertverlust von ca. 20 Prozent, der bis heute nicht wett gemacht worden ist. Auch die Erhöhungen der Jahre 2008 bis 2014 lagen deutlich unter den Preissteigerungen für Pflegeleistungen, so dass sich die Eigenanteile an der Pflege im ambulanten und stationären Bereich für Pflegebedürftige heute bereits auf beinahe 50 Prozent belaufen. Der kostentreibende Faktor bei den Pflegeleistungen sind vor allem Personalkosten, die bei der jetzigen Dynamisierungsregel keine Berücksichtigung finden.

Die Interessenverbände der Pflegebedürftigen begrüßen daher, dass die Große Koalition dieses Problem laut Koalitionsvertrag angehen und die Sachleistungen kontinuierlich an die Personalentwicklung anpassen will, um Pflegebedürftige finanziell zu entlasten. Dabei sollten folgende Punkte Berücksichtigung finden:

  • Leistungsanpassungen der Pflegeversicherung müssen jährlich erfolgen, um der Geschwindigkeit der Kostenentwicklung standzuhalten.
  • Anpassungen müssen sich auch an der Lohnkostenentwicklung orientieren – sie ist der treibende Faktor bei den Pflegekosten.
  • Der bereits entstandene Kaufkraftverlust muss durch eine einmalige Anpassung ausgeglichen werden.

Die Interessensvertretung nach § 118 SGB XI besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der sechs maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen. Dazu gehören neben dem Verbraucherzentrale Bundesverband, die BAG SELBSTHILFE, die Interessensvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland, der Sozialverband Deutschland, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen und der Sozialverband VdK Deutschland.

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"Pflegebedürftige entlasten: Eigenanteile senken" | Gemeinsame Pressemitteilung der Interessenverbände der Pflegebedürftigen | 04.06.2018

"Pflegebedürftige entlasten: Eigenanteile senken" | Gemeinsame Pressemitteilung der Interessenverbände der Pflegebedürftigen | 04.06.2018

"Pflegebedürftige entlasten: Eigenanteile senken" | Gemeinsame Pressemitteilung der Interessenverbände der Pflegebedürftigen | 04.06.2018

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