Datum: 17.03.2020

Energieverträge zwischen Tür und Angel nicht erwünscht

Umfrage: Mehrheit der Verbraucher hält Haustürgeschäfte für nicht vertrauenswürdig

Energieverträge zwischen Tür und Angel nicht erwünscht

Quelle: bobex73 - AdobeStock

  • 83 Prozent der befragten Verbraucher stufen Haustürgeschäfte als (eher) nicht vertrauenswürdig ein.
  • 26 Prozent der Befragten haben schon mindestens einmal eine unangekündigte Kontaktaufnahme von Energielieferanten an der Haustür erlebt.
  • Landgericht Berlin bewertet unangekündigte Besuche von Vertriebsmitarbeitern als unzumutbare Belästigung.

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Marktwächters Energie vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ergab: Eine deutliche Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher (83 %) bewertet die Kontaktaufnahme eines Energieversorgers an der Haustür als (eher) nicht vertrauenswürdig.

Dem vzbv liegen immer wieder Fälle von Verbrauchern vor, die sich über aggressive Vertriebsmethoden und unangekündigte Hausbesuche von Vertriebsmitarbeitern beschweren. Die im Jahr 2019 durchgeführte repräsentative Umfrage zum Direktvertrieb von Energieunternehmen durch Haustürgeschäfte belegt, dass Verbraucher dieser Form des Vertriebs mehrheitlich kritisch gegenüberstehen: So finden 83 Prozent der befragten Verbraucher unangekündigte Haustürbesuche allgemein „eher nicht gut“ beziehungsweise „überhaupt nicht gut“. Ebenfalls eine deutliche Mehrheit (wiederum 83 %) stuft Haustürgeschäfte als (eher) nicht vertrauenswürdig ein. Gut jeder Vierte (26 %) wurde mindestens schon einmal von einem Strom- beziehungsweise Gasanbieter an der Haus- oder Wohnungstür angesprochen, ohne zuvor einen Termin vereinbart oder um Kontaktaufnahme gebeten zu haben.

UNZUMUTBARE BELÄSTIGUNG

Es gibt Formen von Direktvertrieb, die vom Gesetzgeber als unzumutbare Belästigung eingestuft werden. Dazu zählen laut Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zum Beispiel Werbeanrufe ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung der Verbraucher. Auch unangekündigte Besuche von Vertriebsmitarbeitern an der privaten Haustür fallen darunter, so entschied das Landgericht Berlin im Dezember 2018 (Az. 16 O 49/18).

Dennoch melden Verbraucher immer wieder solche Verkaufsmethoden: In den vorliegenden Beschwerden wird unter anderem moniert, dass die Vertriebsmitarbeiter sich nicht ausweisen oder sich nur unklar darüber äußern, für welches Unternehmen sie tätig sind.

ANGST VOR BETRÜGERISCHEN MASCHEN

„Bei Haustürbesuchen wird vor allem die Überrumpelungssituation an der Haustür als negativ empfunden“, sagt Sabine Lund, Referentin Team Marktbeobachtung Energie. „Verbraucher haben Angst vor betrügerischen Maschen und fühlen sich zudem in ihrer Privatsphäre gestört.“

PERSÖNLICHE BERATUNG DENNOCH WICHTIG

Der persönliche Kontakt zu Vertriebsmitarbeitern von Energieversorgern wird indes nicht per se von den Verbrauchern abgelehnt. Sieben von zehn Verbrauchern (70 %) – und damit die Mehrheit – stufen Verkaufs- und Beratungsgespräche an Infoständen der Energieunternehmen als (eher) vertrauenswürdigen Vertriebskanal ein. Er liegt damit an erster Stelle von sechs abgefragten Kontaktwegen.


METHODE
Telefonische Befragung (CATI AdHoc). Grundgesamtheit: in Privathaushalten in Deutschland lebende Personen ab 18 Jahren. Stichprobe: 1.002 Befragte. Statistische Fehlertoleranz: max. +/-3 Prozentpunkte in der Gesamtstichprobe. Erhebungszeitraum: 18. September bis 4. Oktober 2019. Institut: forsa.

ZUM HINTERGRUND:
Die systematische Analyse und Auswertung realer Erfahrungen und Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern sind die Grundlage dieser Untersuchung des Marktwächters Energie aus dem Jahr 2019. Mit der Marktbeobachtung aus Verbraucherperspektive haben die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zwischen 2017 und 2019 ein Frühwarnsystem aufgebaut, das Aufsichts- und Regulierungsbehörden unterstützt und den Verbraucherschutz in Deutschland schneller, zielgenauer und schlagkräftiger macht. Das Marktwächter-Projekt wurde in seiner Aufbauphase (2017-2019) als Projekt durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert. Seit Beginn 2020 ist die Marktbeobachtung eine dauerhafte, institutionelle Aufgabe des vzbv.



 

 

 

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Strom- und Gasverträge im Direktvertrieb I Marktbeobachtung Ergebnispapier I März 2020

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