Frau im Rechtswesen hat Laptop, Gesetztesbuch und Justitia vor sich auf dem Tisch

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

28.10.2025

Zur Zulässigkeit der Bezeichnung „Likör ohne Ei“ für ein veganes Alternativprodukt

Urteil des LG Kiel vom 28.10.2025 (15 O 28/24)

Frau im Rechtswesen hat Laptop, Gesetztesbuch und Justitia vor sich auf dem Tisch

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Die Bezeichnung eines veganen Getränks als „Likör ohne Ei“ oder „Alternative zu Eierlikör“ verstößt nicht gegen den Bezeichnungsschutz der Spirituosenverordnung. Solche Angaben dienen der klaren Abgrenzung und stellen keine unzulässige Anspielung auf die geschützte Kategorie „Eierlikör“ dar.

Der Entscheidung des LG Kiel liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Ein Wirtschaftsverband für Spirituosenhersteller klagt gegen eine Spirituosenherstellerin, die ein veganes Produkt unter anderem als „Likör ohne Ei“ und „Alternative zu Eierlikör“ bewirbt. Der Kläger sieht darin einen Verstoß gegen den EU-rechtlichen Schutz der Bezeichnung „Eierlikör“ und fordert Unterlassung. Zudem verlangt er eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro, da die Beklagte trotz einer vorangegangenen Unterlassungserklärung bezüglich der direkten Bezeichnung „Eierlikör ohne Eier“ diese Begriffe nicht unverzüglich von ihrer Website und den Seiten von Drittanbietern entfernt hat. 

Das Landgericht weist die Unterlassungsklage hinsichtlich der Bezeichnungen „Likör ohne Ei“ und „Alternative zu Eierlikör“ ab, verurteilt die Beklagte jedoch zur Zahlung der Vertragsstrafe. Das Gericht stellt klar, dass die gewählten Bezeichnungen keine unzulässige Anspielung im Sinne der Spirituosenverordnung darstellen, da sie den Verbraucher:innen durch die Betonung des Fehlens von Ei gerade die Unterschiedlichkeit zum geschützten „Eierlikör“ verdeutlichen und somit keinerlei Irreführungsgefahr besteht. Die Vertragsstrafe sei jedoch fällig, da die Beklagte verpflichtet war, nach Abgabe der Unterlassungserklärung aktiv für die Löschung der inkriminierten Begriffe auf ihren eigenen und fremden Vertriebskanälen zu sorgen.

 

Hinweis: An diesem Verfahren war der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nicht beteiligt. Gerne informiert Sie der vzbv alle vier bis sechs Wochen mit einem kostenlosen Newsletter über neue Urteile zum Verbraucherrecht.

Datum der Urteilsverkündung: 28.10.2025
Aktenzeichen: 15 O 28/24
Gericht: LG Kiel

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