Datum: 12.01.2023

Zur Zulässigkeit der Beschränkung von Mangelgewährleistungsansprüchen durch AGB

Urteil des LG München I vom 12.01.2023 (12 O 5322/22)

Die Verkürzung der Frist zur Anzeige offensichtlicher Mängel auf vier Wochen nach Auftritt des Mangels ist nicht durch AGB zulässig.

urteile-vzbv-fotolia_45599622.jpg

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Der Entscheidung des LG München I liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Die beklagte Sonnenenergie Schmid GmbH bietet die Installation von Solarenergieanlagen für Verbraucher:innen an. Sie verwendet in ihren AGB unter anderem folgende Klausel: „Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von vier Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte.“ Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hält diese Regelung zulasten der Verbraucher:innen für unwirksam und mahnt das Unternehmen ab. Da das Unternehmen sich außergerichtlich weigert, die Verwendung der streitigen Klauseln zu unterlassen, beantragt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die gerichtliche Untersagung der Verwendung der betreffenden Klauseln.

Die Klage ist erfolgreich. Das Landgericht München I erlässt am 21. Januar 2023 ein Versäumnisurteil gegen die Beklagte, durch das es ihr untersagt wird, die verbraucherbenachteiligenden Klauseln zu verwenden oder sich auf diese zu berufen.


 

Hinweis: An diesem Verfahren war der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nicht beteiligt. Gerne informiert Sie der vzbv alle vier bis sechs Wochen mit einem kostenlosen Newsletter über neue Urteile zum Verbraucherrecht.

Datum der Urteilsverkündung: 12.01.2023
Aktenzeichen: 12 O 5322/22
Gericht: LG München I

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Telefon-Icon

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525