Datum: 26.10.2010

Widerruf aufgrund einer Haustürsituation auch bei Anschlussvertrag weiterhin möglich

urteile-vzbv-fotolia_45599622.jpg

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des BGH vom 26.10.2010 (XI ZR 367/07)

Link zum Urteil auf money-advice.net

Hat bei der Verlängerung eines Verbraucherkreditvertrages eine nachträgliche korrekte Widerrufsbelehrung für den Darlehensnehmer keinerlei Bezug zum Ursprungsvertrag, so kann sie die ursprüngliche fehlerhafte Widerrufsbelehrung nicht heilen.

Ein Verbraucher hatte sich zusammen mit seiner Ehefrau zu Steuersparzwecken an einer Firma beteiligt. Den Anteil hatten beide über eine Bank finanzieren lassen und ihre Verpflichtung hieraus voll umfänglich erfüllt. Nachdem die Firma insolvent geworden war, widerriefen sie sowohl den Beitritt als auch den Darlehensvertrag.

Der Bundesgerichtshof gab den Eheleuten Recht. Es handele sich um eine Haustürsituation und die Widerrufsbelehrung des Zeichnungsscheines sei fehlerhaft gewesen. Die im Darlehensvertrag benutzte Widerrufsbelehrung habe ebenfalls nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen und somit sei die Widerrufsfrist auch nicht in Gang gesetzt worden. Auch sei durch den späteren "Ratenkreditvertrag" keine Heilung der fehlerhaften Belehrung vorgenommen worden, da diese keinen für die Kreditnehmer erkennbaren Bezug zu der früheren Vertragserklärung aufweise.

Auch ende das Widerrufsrecht bei einer Haustürsituation grundsätzlich einen Monat nach vollständiger Erfüllung des Darlehensvertrages. Bei dem "Ratenkreditvertrag" handele es sich aber lediglich um einen Nachtrag und nicht ein komplett neues Vertragswerk.

Hinweis

Weitere Urteile und Beschlüsse finden Sie im Volltext bei FIS money-advice.net.
FIS money-advice ist ein Projekt des IFF, mit dem das Datenbanksystem des IFF in eine "Informationskooperative zum Thema Social Finance" überführt werden soll.

Darin finden sich verschiedene Organisationen zu einer gemeinsamen Plattform zusammen, um Informationen aus Recht, Wirtschaft und Politik, die unmittelbar für den Umgang mit Finanzdienstleistungen relevant sind, zugänglich zu machen.

Mitglieder der Kooperative sind Verbraucherorganisationen, Forschungsinstitute, Money Advice Organisationen, staatliche Stellen sowie internationale Organisationen. Die Redaktion des Systems liegt beim IFF Hamburg.

Datum der Urteilsverkündung: 26.10.2010

Weitere Informationen

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option: