Erstmalig hat sich der BGH zum Schadensfall Lehman Brothers geäußert und den betroffenen Anlegern keinen Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung zugesprochen. „Drei Jahre nach der Lehman-Pleite sind diese Urteile ein Schlag ins Gesicht der Lehman-Geschädigten“, so Manfred Westphal, Leiter des Fachbereichs Finanzdienstleistungen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Auch wenn das höchste Zivilgericht zu Ungunsten der Anleger entschieden hat, fordern wir den Gesetzgeber auf, die Rechte der Anleger nachhaltig zu stärken, indem eine umfassende Aufklärungspflicht im Gesetz verankert wird.“
Wie schon das Hanseatische Oberlandesgericht zuvor hat der BGH die Schadensersatzforderungen der Kläger unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass die Hamburger Sparkasse über Gewinnmargen, die sie durch den Verkauf von Lehman-Zertifikaten aus ihrem Eigenbestand erzielten, die Anleger nicht aufklären musste. Seine bisherige Kick-back-Rechtsprechung und damit die Aufklärungspflicht der Banken bei Anlageberatung wurde nicht erweitert, die Stellung der Anleger somit geschwächt.
Datum der Urteilsverkündung: 27.09.2011