Datum: 24.06.2009

Spickmich.de: BGH-Urteil stärkt Verbraucherbewertungen

Verbraucherzentrale Bundesverband sieht keinen Blankoscheck für Webseiten-Betreiber

urteile-vzbv-fotolia_45599622.jpg

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner gestrigen Entscheidung zum Online-Portal Spickmich.de für Rechtsklarheit gesorgt. Äußerungen von Verbrauchern zur Qualität von Dienstleistungen jeder Art fallen unter den Grundsatz der Meinungsfreiheit. "Aus Verbrauchersicht ist dieses Urteil begrüßenswert", so Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv).

Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht weniger Berufe wie Lehrer von dem Urteil betroffen. "Es ist insbesondere für Dienstleister wie zum Beispiel Ärzte, Handwerker und Gastronomen ein klares Signal, dass sie mit Verbraucherbewertungen rechnen müssen", so Billen.

Anbieter müssen für möglichst objektive Kriterien sorgen
Referentin Carola Elbrecht vom vzbv-Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" weist darauf hin, dass das Urteil den Betreibern keineswegs einen Blankoscheck ausstellt: "Es kommt auf die konkrete Ausgestaltung der Bewertungsportale an: die Anbieter müssen für möglichst objektive Kriterien Sorge tragen. Das ist im Sinne aller - auch der anderen Verbraucher."
Generell sollten Verbraucher Bewertungen auf solchen Portalen immer kritisch prüfen und sich niemals nur auf eine Quelle verlassen. "Die Plattformen sind auch für Manipulationen offen, weil die Bewertungen stets subjektiv eingefärbt sind", warnt Elbrecht.

Neues Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt"
Das Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" des Verbraucherzentrale Bundesverbandes startete am 01. Januar 2009. Es wird finanziell gefördert vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Ziel ist es, die Verbraucher zu befähigen, sich sicher im Internet zu bewegen und aktiv zu partizipieren. Hierfür sind eine Aufklärungs- und Informationskampagne geplant sowie die rechtliche Prüfung von Online-Angeboten.

Im Rahmen des Projekts wird der Verbraucherzentrale Bundesverband auch Bewertungsportale im Internet überprüfen und den Verbrauchern entsprechende Handlungsempfehlungen geben. Ab Sommer 2009 stellt außerdem die projektbezogene Internetseite www.surfer-haben-rechte.de Verbrauchern und Multiplikatoren ein thematisch breit gefächertes Informationsangebot bereit.

Datum der Urteilsverkündung: 24.06.2009

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Avatar-Icon

Carola Elbrecht

Referentin Team Marktbeobachtung Digitales

info@vzbv.de +49 30 25800-0