Datum: 06.10.2016

Schiffsfonds sind zur Altersvorsorge ungeeignet

Urteil des LG Itzehoe vom 06.10.2016 (7 O 236/13)

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Spekulative Anlagen in Schiffsfonds sind nur für erfahrene, risikobereite Anleger geeignet und nicht zur allgemeinen Altersvorsorge.

Ein Verbraucher ist durch Fernsehwerbung auf die Möglichkeit einer Beratung in Form eines kostenlosen „Depotchecks“ hingewiesen worden. Er nahm daraufhin eine Beratung in den Räumen der comdirect private finance AG in Anspruch. Im Anschluss an die Beratung zeichnete der Verbraucher Beteiligungen an zwei Schiffsfonds in Höhe von insgesamt 40.000 Euro nebst 5 Prozent Agio.  Die Anlagen entwickelten sich nicht erwartungsgemäß und der Verbraucher klagte.

Für die Entscheidung des Gerichts war es unerheblich, ob der Beratungsvertrag mit der Beklagten, die in 2010 mit der comdirect private finance AG fusionierte, oder der Letztgenannten direkt zustande gekommen war. Der Berater haben falsch beraten, als er dem Verbraucher Schiffsfonds empfohlen habe, welche nur für Anleger geeignet seien, die erhebliche Erfahrungen mit derartigen Beteiligungen haben und auch bereit sind, deren besondere Risiken einzugehen. Da es sich um hochspekulative Anlagen handelt, seien sie zur Altersvorsorge generell ungeeignet. Danach widersprach die Empfehlung des Beraters den Grundsätzen einer anleger- und anlagegerechten Beratung.

Datum der Urteilsverkündung: 06.10.2016

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