Fehlende Mitwirkung von Versicherten im Versicherungsfall kann zur Folge haben, dass die Versicherungsleistung nicht fällig wird.
Eine Verbraucherin hatte Leistungen aus einer abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung verlangt. Es hatte Anzeichen hinsichtlich einer möglichen vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzung durch die Versicherte gegeben. Nachdem die Versicherung vom behandelnden Arzt keine Unterlagen erhalten hatte und die Zahlung zunächst verweigerte, hatte die Versicherte geklagt.
Das OLG Köln hat in seinem Beschluss zum Ausdruck gebracht, dass die Versicherungsleistung nicht fällig sei. Die Verbraucherin habe in dem Formular zu Gesundheitsfragen bestimmte Angaben zu Vorerkrankungen gemacht. Der behandelnde Arzt habe telefonisch weitere Vorerkrankungen benannt, die eine weitere Untersuchung hinsichtlich möglicher Verletzungen vorvertraglicher Anzeigepflichten notwendig mache. Er habe jedoch trotz Entbindung von der Schweigepflicht keine Kopien der Krankenakte an die Versicherung übersandt. Er sei dazu auch nicht verpflichtet, allerdings hätte die Versicherte sich in diesem Fall eine Kopie beim Arzt besorgen und an die Versicherung übergeben müssen.
Datum der Urteilsverkündung: 13.01.2014