Urteil des BGH vom 24.09.2002 (XI ZR 345/01), rechtskräftig
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Eine langjährige Geschäftsbeziehung zwischen einer Bank und ihrem Kunden in Form einzelner Verträge begründet noch keinen rechtlich selbständigen Bankvertrag. Damit kann der Kunde außerhalb seiner einzelnen Verträge keine Pflichtverletzungen aus diesem Vertrag gegen die Bank geltend machen, um entgangene Anlagezinsen einzufordern. Mit dieser Entscheidung hat der BGH grundsätzlich Stellung zu einem umstrittenen Problem genommen.
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Datum der Urteilsverkündung: 24.09.2002