Urteil des OLG Schleswig vom 04.03.2004 (5 U 18/03)
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Kommt es infolge einer fehlerhaften Angabe des zur Verfügung stehenden Wertpapierkredits im Online-System einer Direktbank im Verhältnis zum Wert des diesen Kredit besichernden Wertpapierdepots zu einer Unterdeckung, darf die Bank wegen unterlassener Zurückführung des Kredits das Kreditverhältnis erst kündigen, wenn zuvor dem Kunden ein angemessener Zeitraum zur Zurückführung des Kredits oder Stellung weiterer Sicherheiten eingeräumt worden ist. Dies gilt auch dann, wenn die fehlerhafte Angabe auf die Falschangabe eines Kurses durch einen amtlichen Kursmakler zurückzuführen ist. Ein Zeitraum von einem Monat stellt unter normalen börslichen Umständen in aller Regel eine für den Kunden angemessene Frist zur Rückführung einer durch Falschangaben im Online-System einer Direktbank verursachten Unterdeckung dar.
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Datum der Urteilsverkündung: 04.03.2004