Datum: 09.11.2010

Kein neues Widerrufsrecht bei nachträglicher Belehrung

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des OLG Nürnberg vom 09.11.2010 (14 U 659/10)

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Die nachträgliche Überlassung einer (ordnungsgemäßen) Widerrufsbelehrung im Rahmen einer Kreditprolongation eröffnet dem Kreditnehmer kein eigenständiges vertraglich eingeräumtes Widerrufsrecht.

Einem Verbraucher war im Jahr 2001 eine Beteiligung an einem Immobilienfonds vermittelt worden. Den Anteil hatte er sich von einer Bank finanzieren lassen. 2007 hatte er ein Prolongationsangebot der Bank erhalten, mit dem ihm zugleich eine Widerrufsbelehrung zugeschickt worden war. Bank und Kunde streiten nunmehr über die Wirksamkeit des Darlehensvertrages, wobei der Kunde der Meinung ist, dass ihm aufgrund der im Jahr 2007 übersandten Widerrufsbelehrung ein eigenständiges Recht zum Widerruf des Vertrages zustünde.

Dies sah das Oberlandesgericht anders. Durch die Zusendung der Widerrufsbelehrung im Rahmen der Prolongation eröffne sich ihm kein eigenständiges Recht zum Widerruf. So spräche bereits der Wortlaut des Begleitschreibens dafür, dass die Bank lediglich ihr Versäumnis beim ersten Vertragsschluss, nämlich die Überlassung einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung, korrigieren wolle. Die Revision wurde zugelassen, da das Oberlandesgericht Dresden in einem anderen Fall die Einräumung eines vertraglichen Widerrufsrechtes durch Übersendung einer nachträglichen Widerrufsbelehrung bejaht hat.

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Datum der Urteilsverkündung: 09.11.2010

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