Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 30.06.2005 (6 U 168/04/)
Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main untersagt einem Automobilhersteller, von Kindern umfangreiche Daten im Internet abzufragen. Ohne das Einverständnis der Eltern nutze eine solche Datenerhebung zu Werbezwecken die geschäftliche Unerfahrenheit der Kinder unzulässig aus und sei wettbewerbswidrig.
Insbesondere für Kinder unter 12 Jahren seien die mit der Preisangabe persönlicher Daten verbundenen Nachteile und der Zusammenhang zwischen Datenerhebung und Werbestrategien kaum erkennbar.
Datum der Urteilsverkündung: 30.06.2005