Datum: 31.07.2018

Zum Anspruch auf einen Kita-Platz, dessen Umfang sich nach dem zeitlichen Betreuungsbedarf der Eltern richtet

Beschluss des VG Aachen vom 31.07.2018 (8 L 700/18)

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Städte sind verpflichtet, für Kinder einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 45 Stunden zur Verfügung zu stellen, der sich nach dem konkreten zeitlichen Bedarf der Eltern orientiert.

Das VG Aachen hat entschieden, dass ein einjähriges Kind einen Anspruch auf einen Kita-Platz hat, dessen Umfang sich nach dem zeitlichen Betreuungsbedarf der Eltern richtet.

Nach Ansicht des Gerichts steht Kindern in der Zeit zwischen Vollendung des ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ein einklagbarer Anspruch gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege zu. Dieser Anspruch steht nicht unter einem Kapazitätsvorbehalt, das bedeutet, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe dafür Sorge zu tragen hat, dass eine am konkreten Bedarf ausgerichtete ausreichende Anzahl an Betreuungsplätzen geschaffen oder durch geeignete Dritte bereitgestellt wird. Dabei muss sichergestellt sein, dass in zeitlicher Hinsicht dem individuellen Betreuungsbedarf des Kindes und seiner Erziehungsberechtigten entsprochen werde.

Die Eltern des Antragstellers hatten nachgewiesen, dass sie aufgrund ihrer Arbeits- und Wegezeiten einer werktäglichen Betreuung in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr bedürfen. Die von der Stadt wochentags zur Verfügung gestellte Betreuung des Antragstellers in der Zeit von 7:30 bis 16:30 Uhr genügt diesen Anforderungen nicht. Die Stadt Aachen kann den Antragsteller auch nicht auf eine Betreuung in der Kindertagespflege (etwa durch eine Tagesmutter) verweisen. Ein solcher Verweis ist erst zulässig, wenn die Kapazität in der primär gewählten Betreuungsform (hier: Kindertagesstätte) erschöpft ist, was die Stadt nicht nachgewiesen hat.

Datum der Urteilsverkündung: 31.07.2018

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