Datum: 06.08.2013

Vodafone verärgert Kunden tnit unerlaubter Telefonwerbung

Gericht urteilt: Keine Anrufe ohne vorheriges Einverständnis

urteile-vzbv-fotolia 45599622.jpg

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Vodafone darf Bestandskunden nicht ohne vorheriges Einverständnis zu Werbezwecken anrufen oder anrufen lassen. Das hat das Landgericht Düsseldorf nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Das Unternehmen rief eine Kundin an, um für den Abschluss eines neuen Festnetzvertrags zu werben, obwohl sie keine Werbeeinwilligung erteilt hatte. Gemeldet hatte sich ein Werber im Auftrag von Vodafone. Dessen Verhalten sei dem Unternehmen zuzurechnen, urteilte das Landgericht.

Kein Einzelfall

Der vzbv hatte vier ähnlich gelagerte Sachverhalte vorgetragen. Dem Gericht genügte jedoch bereits ein Fall, um die beanstandete Werbepraxis zu untersagen. Die betroffene Verbraucherin hatte außerdem mitgeteilt, dass der angebotene Vertrag sogar teurer und mit einer längeren Laufzeit verbunden gewesen sei. Erst mit Hilfe der Verbraucherzentrale sei ihr Widerruf akzeptiert worden. Diese Schilderung deckt sich mit zahlreichen dem vzbv vorliegenden Beschwerden.

Verbraucher. die sich durch unerlaubte Telefonwerbung belästigt fühlen, können sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen wenden: www.verbraucherzentrale.de

Urteil des LG Düsseldorf vom 19.07.2013 (38 0 49/12)

 

Datum der Urteilsverkündung: 06.08.2013

Downloads

Vodafone-LG Duesseldorf-Telefonwerbung-38 0 49 12

Urteil des LG Düsseldorf vom 19.07.2013, 38 O 49/12 | Telefonwerbung Vodafone

Ansehen
PDF | 182.82 KB
Liste der Verfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung

Liste der Verfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung

Ansehen
PDF | 25.41 KB
Rechtliche Hinweise zu Unterlassungsurteilen des vzbv

Rechtliche Hinweise zu Unterlassungsurteilen des vzbv

Ansehen
PDF | 29.38 KB

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option: