Datum: 14.11.2006

Forderungseinzug durch Verbraucherzentrale im Kollektivinteresse

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des BGH Karlsruhe vom 14.11.2006 (XI ZR 294/05)

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Der BGH hat entschieden, dass Verbraucherzentralen zur gerichtlichen Einziehung von Forderungen legitimiert sind, wenn dies nicht nur Individualinteressen, sondern auch einem kollektiven Verbraucherinteresse dient.

Zu dieser Ansicht gelangte der BGH in einem Fall, in dem eine Verbraucherorganisation die Ansprüche von Sparkassenkunden gegen ihre Bank geltend machte. Unbekannte hatten mit den zuvor entwendeten ec-Karten der Kunden und unter Verwendung der korrekten PIN-Nummern Abhebungen an Geldautomaten vorgenommen. Daraufhin machte eine Verbraucherorganisation die an sie abgetretenen Ansprüche der Kunden auf Widergutschrift der so abgehobenen Beträge gegen die Bank geltend.

Das Gericht ließ die Klage der Verbraucherorganisation zu, weil eine Klärung der Beweislastverteilung bei Kreditkartenmissbrauch im Interesse des Verbraucherschutzes erforderlich sei. Dabei vertrat das Gericht die Auffassung, dass die Einschaltung eines Verbraucherverbands erforderlich sei, wenn die Verbandsklage nicht nur zur Durchsetzung von Verbraucherinteressen geeignet, sondern außerdem effektiver als eine Individualklage der geschädigten Verbraucher ist, zum Beispiel weil der Verband über aussagekräftigere und repräsentativere Informationen zu der Streitfrage verfügt.

Der Bundesgerichtshof hat daher die Klage wieder an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

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Datum der Urteilsverkündung: 14.11.2006

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