Urteil des BGH Karlsruhe vom 08.11.2005 (XI ZR 74/05)
Link zum Urteil auf money-advice.net
Der BGH hat entschieden, dass Teilkündigungen einzelner Leistungselemente eines zu banküblichen Bedingungen geschlossenen Girovertrages unzulässig sind, weil durch sie einseitig der Inhalt des Vertrages verändert werden soll, ohne dass es sich bei den gekündigten Leistungen um abtrennbare Geschäftsbeziehungen im Sinne von Nr. 19 Abs. 1 Satz 1 AGB-Banken handelt.
Dagegen ist der gesondert zum Girovertrag abgeschlossene Bankkartenvertrag, der dem Bankkunden die Nutzung einer Bank-/EC-Karte mit PIN ermöglicht, nicht durch den Ablauf des Gültigkeitsdatums der ausgegebenen Karte automatisch beendet. Er kann aber unabhängig vom Girovertrag gesondert gekündigt werden.
Hinweis
Weitere Urteile und Beschlüsse finden Sie im Volltext bei FIS money-advice.net.
FIS money-advice ist ein Projekt des IFF, mit dem das Datenbanksystem des IFF in eine "Informationskooperative zum Thema Social Finance" überführt werden soll.
Darin finden sich verschiedene Organisationen zu einer gemeinsamen Plattform zusammen, um Informationen aus Recht, Wirtschaft und Politik, die unmittelbar für den Umgang mit Finanzdienstleistungen relevant sind, zugänglich zu machen.
Mitglieder der Kooperative sind Verbraucherorganisationen, Forschungsinstitute, Money Advice Organisationen, staatliche Stellen sowie internationale Organisationen. Die Redaktion des Systems liegt beim IFF Hamburg.
Datum der Urteilsverkündung: 08.11.2005