Datum: 11.11.2003

Aufklärungspflichten von Discount-Brokern

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil BGH Karlsruhe vom 11.11.2003 (XI ZR 21/03)

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Discount-Broker können für die Ausführung von Wertpapierkäufen jegliche Beratung und individuelle Aufklärung der Kunden in Form von standardisierten Informationen ablehnen, ohne sich schadensersatzpflichtig zu machen. Dieses gilt auch für kreditfinanzierte Wertpapierkäufe. Die durch Spekulation entstandenen Verluste hatte der Kunde zu tragen. Er hatte sich in Risikoklasse 5 eingeordnet, 20.000 DM eigenes Vermögen angegeben und durch Wertpapierkäufe Verluste erwirtschaftet, die dazu führten, dass der Discount-Broker die vorhandenen Wertpapiere verwertete und die verbleibende Restschuld in Höhe von 300.000 DM einklagte.

Hinweis

Weitere Urteile und Beschlüsse finden Sie im Volltext bei FIS money-advice.net.
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Datum der Urteilsverkündung: 11.11.2003

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