
Quelle: Helder Almeida - Adobe Stock
Verbraucher dürfen keine Nachteile erleiden, wenn Lebensversicherer ihr Neugeschäft einstellen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Forderungen zum fairen Umgang mit Kunden im Fall eines solchen Run-Offs in einem Papier zusammengefasst.
Die Forderungen im Einzelnen:
- Stellt ein Versicherer sein Neugeschäft ein, sind die Kunden umfassend und zeitnah über die Folgen der Einstellung zu informieren.
- Wird der Bestand nach der Einstellung des Neugeschäfts an andere Firmen übertragen, ist den Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu gewähren.
- Im Falle des Eigentümerwechsels eines im Run-Off befindlichen Lebensversicherers müssen die an die Konzernmutter abgeflossenen Gewinne zeitlich unbegrenzt für die Nachhaftung zur Verfügung stehen.
- Für eine Übergangsperiode von fünf bis zehn Jahren wird in den übergegangenen Run-Off-Beständen eine Interessenvertretung für die Kunden etabliert.
- Auch bei den Kostenüberschüssen müssen mindestens 90 Prozent an die Versicherungsnehmer fließen.
Hintergrund: Lebensversicherungen können nicht einseitig vom Versicherer gekündigt werden. Versicherer können aber ihr Neugeschäft einstellen und die bestehenden Verträge an andere Anbieter verkaufen. Seit 2013 haben sich neue Akteure darauf spezialisiert, solche Bestände zu übernehmen – was zur Verunsicherung bei vielen Lebensversicherungskunden geführt hat.
Das Forderungspapier finden Sie im Download-Bereich.
Am 26. Mai 2019 ist Europawahl. Von gemeinsamen Regeln in der Europäischen Union profitieren Verbraucher konkret in ihrem Alltag. Der vzbv fordert von den Parteien, die zur Europawahl antreten, die Alltagsprobleme von Verbrauchern in den Mittelpunkt ihrer Politik zu stellen. Mehr Informationen zu dieser Forderung finden Sie auf www.europa-kann-mehr.de.