EU-Kommission präsentiert Maßnahmenpaket zum Verbraucherschutz
Die EU-Kommission hat unter dem Titel „Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher“ („A New Deal for Consumers“) ein umfangreiches Legislativpaket erarbeitet, das von ihr am 11. April 2018 beschlossen werden soll. Danach sollen Verbraucher in Zukunft auch kollektiven Rechtsschutz gegen Rechtsverstöße aus den Bereichen Energieversorgung, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Gesundheit und Umwelt in Anspruch nehmen können. Vor allem soll aber nicht nur wie bisher auf Unterlassung rechtswidriger Praktiken, sondern auch auf Folgenbeseitigung (insbesondere Schadensersatz) geklagt werden können.
EU-Parlament berät über Neufassung der Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
Im September 2017 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Neufassung der EU-Rechtsvorschriften über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr vorgelegt. Die EU-Kommission schlägt vor, dass Eisenbahnunternehmen im Falle schlechter Witterungsbedingungen oder großer Naturkatastrophen nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet werden sollten. Seit 2013 sind Eisenbahnunternehmen gemäß einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr von ihren Verpflichtungen befreit, Entschädigungsleistungen für Verspätungen zu erbringen, die durch außergewöhnliche Umstände bedingt sind.
Kostengünstige Euro-Transfers in der gesamten Union und fairere Währungsumrechnung
Die EU-Kommission hat am 28. März 2018 vorgeschlagen, die Kosten grenzüberschreitender Zahlungen in Euro in der gesamten Europäischen Union zu senken. Im Euroraum macht es bereits heute keinen Unterschied, ob Euro-Transaktionen im eigenen Land oder mit einem anderen Mitgliedstaat im Euroraum abgewickelt werden. Dieser Vorteil soll auch auf diejenigen Länder ausgedehnt werden, die nicht dem Euroraum angehören.
Diese und weitere wichtige Themen zur Verbraucherpolitik in der EU in der Zeit vom 19. März bis 8. April 2018 fasst der aktuelle Newsletter des vzbv zusammen.