Datum: 06.11.2020

Urheberrechtsreform verbraucherfreundlich gestalten

vzbv veröffentlicht Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMJV zur Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie (DSM-RL)

Smartphone und Cloud; Quelle: tonktiti - 123rf.com

Quelle: tonktiti - 123rf.de

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Stellungnahme zur Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie veröffentlicht. Anlass ist der nun vorliegende Referentenentwurf  des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) zur nationalen Umsetzung der Richtlinie im deutschen Urheberrechtsgesetz, die bis Juni 2021 erfolgen muss.

Positiv hervorzuheben ist die Bereitschaft des BMJV, wesentliche Kritikpunkte an der DSM-RL anzugehen und hierfür die Gestaltungsspielräume des Art. 17 DSM-RL aktiv zu nutzen. Richtig ist, dabei auch neuartige Wege zu gehen, wie bei der Etablierung eines Rechtsregimes sui generis. So können Uploadfilter zumindest begrenzt und Alltagshandlungen im Netz rechtssicher ermöglicht werden.

Klar ist aber, dass Uploadfilter auch mit dem vorliegenden Vorschlag nicht verhindert werden. Insofern bricht die Regierung ihr im Koalitionsvertrag gegebenes Versprechen, dass es keine Uploadfilter geben wird. Deswegen ist und bleibt es - nach wie vor - entscheidend, dass die Nutzerrechte bestmöglich geschützt werden. Nutzerrechte sind eben nicht ein notwendiges Übel, das man jetzt „irgendwie“ beachten müsse. Vielmehr ist nur durch eine umfassende Beachtung der Nutzerrechte eine unionsgrundrechtskonforme Umsetzung der DSM-RL überhaupt erst möglich.

Der vzbv lehnt die zuletzt vorgenommenen Änderungen beim Pre-Flagging ab. Um dennoch die Vorteile der Neuregelung zu wahren, dass Nutzerinnen und Nutzer sich nicht mehr in jedem Falle mit der Frage auseinandersetzen müssten, ob der Upload auch gesetzlich erlaubt sein könnte, sollte ihnen auch beim nachträglichen Sperrverlangen die Möglichkeit der Kennzeichnung eingeräumt werden.

Endlich gibt es ein Recht auf Bagatellnutzungen. Dies stellt eine zentrale Verbesserung für Verbraucher dar und erfüllt eine langjährige Forderung des vzbv nach mehr Rechtssicherheit für Alltagshandlungen im Internet. Damit werden zentrale Vorgaben der Bundesregierung sachgerecht umgesetzt.

Die Stellungnahme und ein Gutachten von Frau Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider zur Umsetzung der DSM-RL finden Sie im Download-Bereich.

Downloads

Urheberrechtsreform verbraucherfreundlich gestalten | Stellungnahme des vzbv | 6. November 2020

Urheberrechtsreform verbraucherfreundlich gestalten | Stellungnahme des vzbv | 6. November 2020

Urheberrechtsreform verbraucherfreundlich gestalten | Stellungnahme des vzbv | 6. November 2020

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Leitlinien zur nationalen Umsetzung des Art. 17 DSM-RL aus Verbrauchersicht | Gutachten im Auftrag des vzbv | Juni 2020

Leitlinien zur nationalen Umsetzung des Art. 17 DSM-RL aus Verbrauchersicht | Gutachten im Auftrag des vzbv | Juni 2020

Leitlinien zur nationalen Umsetzung des Art. 17 DSM-RL aus Verbrauchersicht | Gutachten im Auftrag des vzbv | Juni 2020

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