Mit der Anreizregulierungsverordnung werden die natürlichen Monopole der Strom- und Gasnetze in Deutschland staatlich reguliert. Ein wichtiges Ziel besteht darin, die Kosten und damit die Netzentgelte für die Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst kostengünstig zu gestalten. Die Bundesregierung will noch dieses Jahr die Anreizregulierungsverordnung so novellieren, dass Netzbetreiber bessere Anreize für effizientere Stromnetze und für die Beschleunigung des Ausbaus der Stromnetze erhalten.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstützt zwar Maßnahmen mit dem Ziel der besseren Auslastung und des kosteneffizienten Ausbaus der Stromnetze. Damit kann ein Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien und damit zur Umsetzung der Energiewende geleistet werden. Allerdings dürfen die Anreize nicht zu zusätzlichen Kosten für die Verbraucher führen. Im Gegenteil, nicht mehr zeitgemäße Kostenbestandteile müssen gestrichen werden.
Der vzbv fordert u.a.
- die Zusammenführung der Diskussionen zu Einspeisung und Verbrauch von Strom um – möglicherweise große – Effizienz- und Kostengewinne zu realisieren,
- die Senkung der Engpassmanagementkosten und
- die Übergangsregelung zu den sogenannten positiven Sockeleffekten, die in der dritten Regulierungsperiode zu etwa 1,2 Milliarden Euro aufsummieren, mit Ablauf dieser Regulierungsperiode zu beenden und die Verbraucher entsprechend zu entlasten.