
Quelle: vzbv
EU-Kommission betont Notwendigkeit von Sammelklagen für Verbraucher
Die EU-Kommission hat am 26. Januar 2018 einen Bericht über die Möglichkeiten kollektiver Rechtsschutzverfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass die Empfehlung der EU-Kommission aus dem Jahr 2013 zur Einführung kollektiver Unterlassungs- und Schadensersatzverfahren keine allgemeine Beachtung gefunden hat. Um gesetzliche Regelungen zu schaffen, kündigte die EU-Kommission an, im Rahmen des „New Deal for Consumers“ im Frühjahr entsprechende Gesetzesinitiativen zu veröffentlichen.
EU-Mitgliedstaaten bestätigen Einigung zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Am 31. Januar 2018 haben die Botschafter der EU-Mitgliedstaaten die vom estnischen Vorsitz im EU-Ministerrat und vom EU-Parlament im Dezember 2017 erzielte Einigung über die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden bestätigt. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, langfristige Renovierungsstrategien zu entwickeln, um Investitionen gezielt darauf auszurichten, dass bis 2050 einen hochgradig energieeffizienter Gebäudebestand mit niedrigen CO2-Emissionen besteht.
EU-Kommission erbittet Meinungen zur Transparenz im Lebensmittelrecht
Die EU-Kommission hat am 23. Januar 2018 eine öffentliche Konsultation zum europäischen Lebensmittelrecht eingeleitet. Grundlage ist ein Dokument zur Eignungsprüfung zum allgemeinen Lebensmittelrecht. In dem Dokument wird auf die Notwendigkeit einer größeren Transparenz bei der Risikobewertung von Lebensmitteln hingewiesen, insbesondere im Zusammenhang mit Genehmigungen. Beiträge werden bis 20. März 2018 erbeten.
Diese und weitere wichtige Themen zur Verbraucherpolitik in der EU in der Zeit vom 22. Januar bis 04. Februar 2018 fasst der aktuelle Newsletter des vzbv zusammen.