Datum: 28.01.2020

Kohleausstieg nicht zu Lasten privater Verbraucher umsetzen

Stellungnahme des vzbv zum Kohleausstiegsgesetz

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Quelle: fotolia.com

Der Referentenentwurf des Kohleausstiegsgesetz soll die Ergebnisse des Abschlussberichts der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung umsetzen. Die Verbraucher lässt die Bundesregierung dabei allerdings im Stich, wie der vzbv in einer Stellungnahme feststellt.


Mit mehr als 30 Cent je Kilowattstunde hat Deutschland die höchsten Strompreise in Europa. Durch den Kohleausstieg wird sich der Strompreis voraussichtlich noch einmal verteuern. Gleichzeitig kommt der Ausbau der erneuerbaren Energien, der dem entgegenwirken könnte, nicht schnell genug voran. Die dazu erforderlichen Regelungen sollen, anders als geplant, nicht im Kohleausstiegsgesetz, sondern zu einem späteren Zeitpunkt im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geregelt werden.

Im Klimapaket der Bundesregierung sind ab 2021 Senkungen der EEG-Umlage vorgesehen, um Verbraucher-Belastungen durch die neue CO2-Bepreisung zu kompensieren. Diese Zahlungen haben jedoch nichts mit dem Kohleausstieg zu tun.

Der vzbv hat eine Stellungnahme zur Verteilung der Kosten des Kohleausstiegs verfasst. Sie finden Sie im Download-Bereich.

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Kohleausstieg nicht zu Lasten der privaten Verbraucher umsetzen | Stellungnahme des vzbv | 23. Januar 2020

Kohleausstieg nicht zu Lasten der privaten Verbraucher umsetzen | Stellungnahme des vzbv | 23. Januar 2020

Kohleausstieg nicht zu Lasten der privaten Verbraucher umsetzen | Stellungnahme des vzbv | 23. Januar 2020

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