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Datum: 02.09.2022

Grün waschen statt grünwaschen

vzbv veröffentlicht Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission hinsichtlich der Stärkung von Verbraucher:innen für den ökologischen Wandel

Der vzbv begrüßt das Ziel der Europäischen Kommission, Verbraucher:innen in die Lage zu versetzen, bewusstere Kaufentscheidungen zu treffen, die wiederum nachhaltigere Verbrauchsmuster etablieren und damit zu einer grünen EU-Wirtschaft beitragen können. Der vzbv befürwortet daher den vorliegenden Richtlinienvorschlag zur Änderung der Richtlinien über die Rechte der Verbraucher:innen und unlautere Geschäftspraktiken, sieht an dem Entwurf aber auch deutlichen Nachbesserungsbedarf.

Ein Mann repariert eine Platine

Quelle: Boggy - fotolia.com

Für die vorliegenden Vorschläge sieht der vzbv noch folgenden Ergänzungs- und Korrekturbedarf:

  1. Bei den Informationspflichten ist wichtig, Verbraucher:innen nicht einfach nur mehr Informationen, sondern gezielte, verlässliche sowie verständliche Informationen zur Verfügung zu stellen, damit sie die Produkte vor dem Kauf besser miteinander vergleichen und bewusstere Kaufentscheidungen treffen können. Mit den nunmehr geplanten neuen Informationspflichten der EU-Kommission über das Bestehen von gewerblichen Haltbarkeitsgarantien von mehr als zwei Jahren wird dieses Ziel nur schwer erreicht werden. Es bedarf aus Sicht des vzbv vielmehr einer verpflichtenden und gut sichtbaren Angabe der Lebensdauer auf Produkten. Nur so können sich Verbraucher:innen für langlebige Produkte beim Kauf entscheiden.
  2. Informationen zur Reparierbarkeit sind für eine nachhaltige Kaufentscheidung unverzichtbar. Daher müssen Verbraucher:innen auch Informationen über die Nichtverfügbarkeit von Ersatzteilen erhalten und es muss ebenfalls über Reparatur-Kennzahlen nach nationalem Recht informiert werden, wenn diese verfügbar sind.
  3. Aussagen zur sozialen Dimension der Nachhaltigkeit sollten in Anlehnung an Umweltaussagen reguliert werden.
  4. Das Verbot allgemeiner Umweltaussagen ohne Spezifizierung auf demselben Medium ist zu begrüßen, reicht aber noch nicht aus. Um Greenwashing durch allgemeine Umweltaussagen zu verhindern, muss eine einheitliche, wissenschaftlich erprobte Methode festgelegt werden, die für alle Marktteilnehmer zur Spezifizierung ihrer Aussage verbindlich ist.
  5. Mit Blick auf die wachsende Zahl von Nachhaltigkeitssiegeln wäre es insgesamt besser, wenn nur noch wenige, aber dafür glaubwürdige und ambitionierte Nachhaltigkeitssiegel verwendet würden. Der Vorschlag sieht eine Zertifizierung durch unabhängige Dritte vor, die die Überprüfung der Siegelkriterien sicherstellt. Allerdings werden keine Vorgaben an die Kriterien, die hinter den Nachhaltigkeitssiegeln liegen, gestellt. Es muss aber sichergestellt werden, dass Nachhaltigkeitssiegel auf gesetzlich definierten Mindestkriterien für soziale und ökologische Produktion basieren.

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22-08-16 Stn Green transition Grün waschen statt Grünwaschen aktualisiert final (6)

Grün waschen statt grünwaschen | August 2022

Aktualisierte Stellungnahme des vzbv zum Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher:innen für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und bessere Informationen (COM(2022) 143 final) | August 2022

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