Datum: 13.10.2020

Digitale Dienste und Geräte sicher gestalten

vzbv veröffentlicht Vorschläge für EU-Gesetzgebung zur Cybersicherheit

Laptop von der Seite, Hände auf der Tastatur über den Händen Symbole zum Thema Datenschutz

Quelle: oatawa - adobestock.de

Der vzbv hat Lösungsansätze zur Verbesserung der EU-Gesetzgebung zur Cybersicherheit vorgelegt.

Verbraucher sind großen Risiken durch unsichere webbasierte Dienste und vernetzte Geräte im „Internet der Dinge“ ausgesetzt. Der vzbv fordert daher Erweiterungen der europäischen Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie), aber auch ein neues Gesetz, das Anforderungen an vernetzte Geräte verbindlich regelt. Security by Design und Security by Default müssen als Konstruktionsprinzipien verpflichtend werden.

Die Forderungen des vzbv im Einzelnen:

  • Erweiterung des Geltungsbereichs der NIS-Richtlinie auf weitere digitale Dienste, u.a. Social-Media-Plattformen und kleinere Unternehmen.
  • Erweiterung der Meldepflicht, so dass Betroffene direkt informiert werden müssen im Falles eines Sicherheitsvorfalls. Dies muss auch bei Vorfällen mit wenigen betroffenen Personen geschehen.
  • Pflicht zur verschlüsselten Speicherung und Übertragung sensibler Daten.
  • Verpflichtung auf sichere Authentisierungsmechanismen.
  • Bereitstellung von Sicherheitsupdates über die erwartbare Lebensdauer des Produkts.
  • Spezifische technische Normen und Standards zur Konkretisierung von Sicherheitsmaßnahmen.

Downloads

Vernetzte Geräte und digitale Dienste sicher gestalten | Stellungnahme des vzbv | Oktober 2020

Vernetzte Geräte und digitale Dienste sicher gestalten | Stellungnahme des vzbv | Oktober 2020

Vernetzte Geräte und digitale Dienste sicher gestalten | Stellungnahme des vzbv | Oktober 2020

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Consultation on the revision of the NIS Directive | Fragenbogen | Oktober 2020

Consultation on the revision of the NIS Directive | Fragenbogen | Oktober 2020

Consultation on the revision of the NIS Directive | Fragenbogen | Oktober 2020

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