Datum: 13.03.2019

Verbraucher bei Pleiten von Fluglinien besser schützen

vzbv fordert eine verpflichtende Insolvenz-Versicherung

flughafen_fotolia_yakobchukolena_125524652_m.jpg

Quelle: YakobchukOlena - fotolia.com

  • Verpflichtende Insolvenz-Versicherung für Fluggesellschaften können Verbraucherinnen und Verbrauchern besseren Schutz bieten.
  • Insolvenzrisiko könnte auch durch gestaffelte Anzahlung abgemildert werden.
  • vzbv legt Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucher vor.

Insolvenzen von Fluggesellschaften sind keine Ausnahme mehr. Nach den Pleiten unter anderem von Air Berlin, Niki und Germania sind Verbraucher auf den Vorauszahlungen für ihre geplanten Flugreisen sitzengeblieben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert daher eine verpflichtende Insolvenz-Versicherung analog zur Absicherung bei Pauschalreisen. Der Verband legt eine Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz vor.

„Flugreisende dürfen nicht länger auf Schäden sitzen bleiben, die ihnen durch Insolvenzen von Airlines entstehen. Das kann jeden geplanten Sommerurlaub zunichtemachen und sorgt für Frust bei Verbrauchern. Die vielen Pleiten in den letzten Jahren zeigen, dass die staatliche Aufsicht viel zu häufig Insolvenzen nicht verhindern kann“, sagt Marion Jungbluth, Leiterin des Team Mobilität und Reisen beim vzbv. „Angesichts hunderttausender gestrandeter Urlauber und Millionen von Passagieren, die ihr im Voraus gezahltes Geld für ihre Flugtickets verloren haben, sind halbherzige Beschwichtigungen zynisch. Der Großteil der Verbraucher verfügt nicht über die Informationen, um einschätzen zu können, wie solvent eine Airline ist. Deshalb muss der Gesetzgeber Vorsorge tragen.“

Insolvenzen gehen auf Kosten der Verbraucher

Schon vor den spektakulären Pleiten in Deutschland von Air Berlin, Niki und Germania haben viele europäische Verbraucher hohe Verluste erlitten. Laut Schätzungen waren allein zwischen 2000 und 2010 insgesamt 1,4 bis 2,2 Millionen Fluggäste europaweit von Insolvenzen betroffen. Zwölf Prozent von ihnen waren gestrandet, mithin bis zu 264.000 Passagiere. Die durchschnittlichen Kosten für gestrandete Fluggäste liegen bei über 796 Euro. Das teilte die Europäische Kommission 2013 mit.

vzbv fordert gesetzliche Absicherung

Verbraucher dürfen nicht weiter die Leidtragenden von Insolvenzen der Fluggesellschaften sein. Der vzbv fordert daher, eine gesetzlich verpflichtende Insolvenz-Versicherung einzuführen. Analog zur Absicherung von Pauschalreisen könnte somit jedes Flugticket abgesichert werden. Sie bietet für Verbraucher den größtmöglichen Schutz. In Verbindung mit einer gesetzlich geregelten Anzahlungsregelung würden die Ticketpreise nur um wenige Euro steigen.

Downloads

Verbraucher nicht auf Schaden sitzen lassen – Fluggastschutz bei Insolvenz | Stellungnahme des vzbv | März 2019

Verbraucher nicht auf Schaden sitzen lassen – Fluggastschutz bei Insolvenz | Stellungnahme des vzbv | März 2019

Ansehen
PDF | 569.1 KB

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Telefon-Icon

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Marion Jungbluth - Leiterin Team Mobilität und Reisen des Verbraucherzentrale Bundesverbands

Marion Jungbluth

Leiterin Team Mobilität und Reisen

info@vzbv.de +49 30 25800-0