Datum: 13.04.2018

Musterfeststellungsklage: Vielfalt des Verbraucheralltags Rechnung tragen

Gemeinsames Pressestatement des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und des Deutschen Mieterbundes (DMB)

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Zu den andauernden Ressortverhandlungen über die Musterfeststellungsklage erklären der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Deutsche Mieterbund (DMB):  

Die Große Koalition muss sich jetzt endlich auf einen Gesetzentwurf für die Musterfeststellungsklage einigen. Die Streitfrage der Klageberechtigung für Verbraucherverbände darf dabei nicht auf den Schultern der Verbraucherinnen und Verbraucher ausgetragen werden.

Eine enge Beschränkung des Klagerechts auf zu wenige Verbände würde die Wirkungen der Musterfeststellungsklage entscheidend schwächen. Massenschäden gibt es in den verschiedensten Branchen – neben dem Dieselskandal sind Versicherungen und Kapitalanlagen ebenso betroffen wie Energieversorgung oder Internetwirtschaft. Auch im Bereich von Mietverhältnissen besteht das Bedürfnis nach einem effektiven kollektiven Klagerecht. Auf die Erfahrung und die Fachkompetenz entsprechender Verbraucherverbände darf bei der Musterfeststellungsklage nicht verzichtet werden. Sie kann nur ein Erfolg werden, wenn sich die Vielfalt des Verbraucheralltags auch bei der Klageberechtigung im künftigen Gesetz niederschlägt.

Mit der Musterfeststellungsklage ist kein Missbrauchsrisiko verbunden. Wie im Koalitionsvertrag festgelegt, sieht der Gesetzentwurf eine Schwelle von mindestens 50 Verbraucherinnen und Verbrauchern vor, die sich an der Klage beteiligen müssen. Bei mindestens 50 geschädigten Verbraucher kann von Missbrauch keine Rede sein, zumal über die Berechtigung der Klage ein deutsches Gericht entscheidet.

Der vzbv hat die wichtigsten Informationen und Forderungen zur Musterfeststellungsklage in einem zweiseitigen Faktenblatt zusammengefasst. Außerdem finden Sie unten eine Animation, die Sie unter Nennung der Quelle vzbv kostenlos redaktionell verwenden können.

Beim Abspielen des Videos werden nutzerbezogene Daten zu Youtube übertragen. Weitere Informationen

So funktioniert die Musterfeststellungsklage

Menschen, die mit Unternehmen streiten, sind oft überfordert. Denn Unternehmen sind besser organisiert, mächtiger als der einzelne Betroffene. Hinter Streitigkeiten mit Unternehmen steckt häufig mehr als ein Einzelfall: Banken berechnen die Sparzinsen ihrer Kund:innen falsch. Energieanbieter verschicken massenhaft unzulässige Preiserhöhungen. Autohersteller verkaufen Fahrzeuge, die mehr Schadstoffe ausstoßen als sie dürften. Allen Fällen ist eins gemeinsam: Es sind viele Verbraucher:innen betroffen. Doch nicht jede:r von ihnen hat Mittel und Kraft, sich selbst gegen Unrecht zu wehren. Helfen kann dann eine Art Sammel- oder Massenklage. In Deutschland gibt es dafür die Musterfeststellungsklage, kurz Musterklage genannt. Sie bündelt die Geschädigten und klärt Rechtsfragen für alle einheitlich.

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Musterfeststellungsklage - eine für alle | Faktenblatt des Verbraucherzentrale Bundesverbands | Februar 2018

Musterfeststellungsklage - eine für alle | Faktenblatt des Verbraucherzentrale Bundesverbands | Februar 2018

Musterfeststellungsklage - eine für alle | Faktenblatt des Verbraucherzentrale Bundesverbands | Februar 2018

MUSTERFESTSTELLUNGSKLAGE - EINE FüR ALLE | FAKTENBLATT DES VERBRAUCHERZENTRALE BUNDESVERBANDS | FEBRUAR 2018 | 287.14 KB
Model Case Procedure - one for all | Factsheet Verbraucherzentrale Bundesverband | February 2018

Model Case Procedure - one for all | Factsheet Verbraucherzentrale Bundesverband | February 2018

Model Case Procedure - one for all | Factsheet Verbraucherzentrale Bundesverband | February 2018

MODEL CASE PROCEDURE - ONE FOR ALL | FACTSHEET VERBRAUCHERZENTRALE BUNDESVERBAND | FEBRUARY 2018 | 105.9 KB

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