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Datum: 03.11.2021

Musterfeststellungsklage gegen SuperFit Sportstudios

Mitgliedsbeiträge trotz Schließung wegen Pandemie verlangt

  • Der vzbv reicht mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Berlin Musterfeststellungsklage gegen SuperFit Sportstudios ein.
  • SuperFit Sportstudios schließen für neun Monate wegen der Pandemie: Bei Betroffenen summieren sich hohe Beiträge.
  • Die Verbraucherzentrale Berlin bietet Verbraucher:innen Hilfestellung.
Keyvisual zur Musterfeststellungsklage des vzbv gegen Superfit

Quelle: vzbv unter Verw. von VadimGuzhva – AdobeStock

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erhebt mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Berlin eine Musterfeststellungsklage gegen die SuperFit Sportstudios der EAST BANK CLUB the fitness factory GmbH. Als das Unternehmen seine Fitness-Studios in Berlin und Potsdam während der Corona-Zeit in den Jahren 2020 und 2021 für insgesamt neun Monate schloss, verlangte es weiterhin Mitgliedsbeiträge von seinen Kund:innen. In vielen Fällen verschickte der Anbieter auch Mahnungen und führte Inkassoverfahren durch, wie aus den Beschwerden bei der Verbraucherzentrale Berlin hervorgeht. Eine Leistung ohne Gegenleistung müssen Verbraucher:innen aus Sicht des vzbv und der Verbraucherzentrale Berlin jedoch nicht erbringen.

Die Beschwerden zu SuperFit Sportstudios bei der Verbraucherzentrale Berlin häufen sich seit Beginn der Covid-19 Pandemie. Insgesamt waren sie aufgrund behördlicher Anordnungen für etwa neun Monate geschlossen. Der Preis für eine Mitgliedschaft bei SuperFit Sportstudios betrug monatlich bis zu 29,90 EUR.

Teilnahme an der Musterfeststellungsklage

An der Musterfeststellungsklage können sich grundsätzlich alle Mitglieder von SuperFit Sportstudios beteiligen, die von den Schließungen betroffen waren. Für Fragen zur Musterfeststellungsklage gegen die EAST BANK CLUB the fitness factory GmbH hat die Verbraucherzentrale ein Infotelefon eingerichtet. Mittwochs von 10:00 – 14:00 Uhr sowie donnerstags von 13:00 – 17:00 Uhr können sich Verbraucher:innen unter 030 214 85-190 zum Ortstarif informieren.

Klageregister öffnet demnächst

Noch können betroffene Verbraucher:innen nicht selbst aktiv werden, denn das Gericht muss die Klageschrift zunächst prüfen. Voraussichtlich in wenigen Wochen veröffentlicht das Bundesamt für Justiz die Klage im Klageregister. Dann können sich Verbraucher:innen in das Register eintragen und sich der Klage kostenlos anschließen. Der vzbv und die Verbraucherzentrale Berlin werden über die Eröffnung des Klageregisters informieren.

Service für Betroffene

Alle weiteren Informationen zur Klage sind unter

oder unter

zu finden. Auf den Webseiten gibt es auch Antworten auf häufig gestellte Fragen, sowie die Möglichkeit, einen News-Alert zu abonnieren.

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