Durch die folgenden Buttons können Sie direkt auf einen speziellen Bereich des Inhaltes springen
Datum: 25.01.2022

Musterfeststellungsklage gegen Parship: Anmeldung jetzt möglich

Bundesamt für Justiz hat Klageregister eröffnet

  • Verbraucher:innen können sich kostenlos beim Bundesamt für Justiz für die Klage registrieren.
  • Fristlose Kündigung des Parship-Vertrags kann eingereicht werden.
  • Hunderte Euro Erstattung von zu Unrecht verlangten Mitgliedsbeiträgen möglich.
Online Dating_Mclittlestock - Adobe Stock

Quelle: MclittleStock - AdobeStock

Gute Nachrichten für Parship-Kund:innen: Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zugelassen. Mit der Klage gegen Parship will der vzbv Nutzer:innen aus langen und teuren Verträgen heraushelfen. Betroffene können sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen.
 
„Betroffene Parship-Nutzer:innen können nun aktiv werden“, sagt Henning Fischer, Referent beim vzbv. „Die Eintragung in das Register ist schnell erledigt und kostenlos. Um das weitere Verfahren kümmert sich der vzbv.“

Fristlose Kündigung der Verträge möglich

Verträge mit Parship sind nach Ansicht des vzbv fristlos kündbar. Der Anbieter (PE Digital GmbH) lehnt dies ab. Der vzbv hält außerdem die automatische Verlängerung der Verträge für unzulässig.
 
Ist die Klage des vzbv erfolgreich, können Nutzer:innen zum Teil auf hunderte Euro Erstattung von zu Unrecht verlangten Mitgliedsbeiträgen hoffen. Dafür müssen sich Betroffene, die eine kostenpflichtige Parship-Mitgliedschaft erworben haben, in das Klageregister eintragen.
 
Wer seinen laufenden Vertrag bislang nicht fristlos gekündigt hat, kann dies noch tun und sich an der Klage beteiligen. Für die Kündigung stellt der vzbv auf seiner Webseite einen FAQ bereit.

Urteil ist bindend

Die Anmeldung zum Klageregister hat den zusätzlichen Vorteil, dass Ansprüche während des Verfahrens nicht verjähren. Bis zur mündlichen Verhandlung kann die Anmeldung wieder zurückgenommen werden. Ob der eigene Fall zur Klage passt, lässt sich mit dem Klage-Check des vzbv prüfen. Dort und auf der Webseite des für die Eintragung zuständigen Bundesamts für Justiz finden sich auch Hilfestellungen zur Anmeldung. Außerdem bietet der vzbv einen News Alert an, der über den aktuellen Stand der Klage informiert.
 
Wie bei allen Musterfeststellungsklagen gilt: Wer sich in das Klageregister eintragen lässt und somit an der Klage teilnimmt, ist an das Urteil gebunden – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Weitere Rechte oder Pflichten bringt die Eintragung nicht mit sich. Verbraucher:innen müssen nicht zur mündlichen Verhandlung erscheinen und haben keine Kosten zu tragen.

Update vom 25.02.2022:
Technische Störung beim Klageregister: Bitte dringend Anmeldung prüfen!
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat für Anmeldungen für Musterfeststellungsklagen im Zeitraum vom 25. Januar 2022 bis zum 11. Februar 2022 eine technische Störung gemeldet. Die auf den Internetseiten des BfJ eingegebenen Formulardaten wurden nicht in allen Fällen an das BfJ weitergeleitet. Betroffene müssen erneut das passende Formular für die jeweilige Klage ausfüllen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Telefon-Icon

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Henning Fischer, Referent Team Musterfeststellungsklagen

Henning Fischer

Referent Team Sammelklagen

info@vzbv.de +49 30 25800-0