Mit dem Smartphone oder Tablet leicht Geld verdienen – damit werben Micro-Job-Apps, wie beispielsweise die App „Goldesel". Doch dieses Versprechen wird offensichtlich nicht immer eingelöst, wie das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz auf der Basis einer Verbraucherbeschwerde und einer eigenen Überprüfung festgestellt hat. Statt der versprochenen Geldbeträge erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher nach der Registrierung Werbeanrufe und tausende Spam-Mails innerhalb kürzester Zeit.
Das Angebot klingt verlockend: Durch Teilnahme an Umfragen, Herunterladen von Apps und Anschauen von Werbung werden in Micro-Job-Apps Punkte gesammelt und später in Gutscheine oder Gutschriften umgewandelt. Doch Beschwerden im Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen zeigen: Nicht alle Micro-Job-Apps scheinen seriös zu sein. Vor diesem Hintergrund haben die Marktwächter-Experten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz drei Micro-Job-Apps auf den Prüfstand gestellt – „Goldesel", „Cash Pirate" und „Gift Wallet". Alle drei Apps wurden jeweils mehr als eine Million Mal im Google Play Store heruntergeladen.
Punkte sammeln ist mit großem Zeitaufwand verbunden
Die Überprüfung zeigte, dass das Sammeln von genügend Punkten für einen Gutschein oder eine Gutschrift sehr zeitaufwendig ist. So sind bei der App „Goldesel" mindestens 5.000 Punkte für eine Auszahlung von fünf Euro notwendig. Die meisten Aufgaben bringen jedoch nur Punkte im ein- oder zweistelligen Bereich. Für das Herunterladen einer vorgegebenen App beispielsweise bekommen Nutzer oft nur etwa 30 Punkte. Hinzukommt, dass die Punkte für durchgeführte Aufgaben nicht immer gutgeschrieben wurden – die Gründe dafür bleiben für Verbraucher unklar.
Ähnlich ist es auch bei den anderen beiden überprüften Micro-Job-Apps „Cash Pirate" und „Gift Wallet": Hier ist das Sammeln der Punkte sogar noch mühsamer. Im Testzeitraum von mehreren Wochen war es nicht möglich auf eine Punktzahl zu kommen, mit der man einen Gutschein hätte einlösen können.
Verdiente Punkte werden nicht ausgezahlt
Der Betreiber der App „Goldesel" zahlt die verdienten Punkte nicht aus: Dies bestätigte sich in der Überprüfung durch das Marktwächter-Team. Im Mai 2019 beantragte das Team einen Fünf-Euro-Gutschein. Doch selbst nach mehreren Monaten Wartezeit blieb der Gutschein aus. Auf Nachfrage antwortete der Kundenservice von „Goldesel", dass die Zustellung eines Gutscheins einige Zeit in Anspruch nehmen könne – alle weiteren Anfragen blieben bis heute unbeantwortet. Dies ist offenbar kein Einzelfall: Die negativen Kommentare im Google Play Store lassen vermuten, dass andere Nutzer bereits ähnliche Erfahrungen gesammelt haben.
Daten der Verbraucher für aggressive Werbung genutzt
Für viele Aufgaben bei der Nutzung der Apps müssen Nutzer ihre Daten preisgeben. So sind E-Mail-Adresse und Telefonnummer oftmals Pflichtangaben. Bereits kurz nach der Teilnahme an Gewinnspielen oder Umfragen in der „Goldesel"-App erhielt das Marktwächter-Team aggressive Werbeanrufe. Außerdem liefen innerhalb von vier Wochen über 10.000 Werbemails in einem einzigen E-Mail-Konto auf, das eigens dafür eingerichtet worden war.
„Die Werbemails kommen von E-Mail-Marketing-Firmen, denen die Verbraucher keine Einwilligung in die Nutzung ihrer Daten gegeben haben", sagt Manfred Schwarzenberg, Teamleiter Marktwächter Digitale Welt der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Denn eine Datenweitergabe an Werbepartner ist ohne aktive Einwilligung des Verbrauchers unzulässig. Auch wenn in den Datenschutzerklärungen etwas anderes stehen sollte."
Vorsicht vor dubiosen Micro-Job-Apps
„Wer mit Micro-Job-Apps Geld oder Gutscheine verdienen will, sollte sich vorher gut informieren, ob die Apps seriös sind oder nicht", warnt Schwarzenberg. Ein guter Hinweis darauf können die kritischen Kommentare und Bewertungen von anderen Nutzern in den App-Shops sein. Ansonsten riskieren Verbraucher, dass ihre persönlichen Daten bei Firmen landen, die diese für Werbezwecke missbrauchen.
Verbraucher, die ebenfalls negative Erfahrungen mit Micro-Job-Apps gemacht haben, können ihre Beschwerden über dieses Beschwerdeformular den Marktwächtern melden.
Unerwünschte Werbeanrufe können betroffene Verbraucher außerdem über ein eigenes Beschwerdeformular direkt an die Bundesnetzagentur melden.