Datum: 16.08.2019

Kostenfalle Telefonvertrag: Gesetz stärkt Verbraucherschutz

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zum Gesetz gegen Kostenfallen und Abzocke bei Handyverträgen

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Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Die Justizministerin Christine Lambrecht plant ein Gesetz gegen Kostenfallen und Abzocke bei Handyverträgen. Dazu ein Statement von Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands:

„Das Gesetz ist ein wichtiger, längst überfälliger Schritt. Unerlaubte Telefonwerbung ist seit langem ein großes Problem. Verbraucherinnen und Verbrauchern werden Verträge untergeschoben, die sie gar nicht wollen. Im Telefongespräch kann keiner überblicken, welche Konsequenzen ein Vertrag wirklich hat. Am Telefon abgeschlossene Verträge dürfen nur dann bindend sein, wenn der Verbraucher den Vertragsschluss im Nachgang bestätigt hat. Allerdings: Das Gesetz sieht eine solche Bestätigung nur für Energieverträge vor. Zu Telefonverträgen liegen den Verbraucherzentralen aber sogar noch mehr Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung vor. Die Regelung muss daher für alle telefonisch geschlossenen Verträge gelten. Die zweite wichtige Maßnahme des Gesetzes ist die Laufzeitverkürzung für längerfristige Verträge. Vor allem im Bereich der Telefonverträge wird der Wettbewerb durch die üblichen 24-Monats-Verträge behindert. Die Verkürzung auf 12 Monate gibt Verbrauchern mehr Freiheit und belebt den Wettbewerb.“

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