Datum: 10.02.2021

Grundrechte in Gefahr

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zur Ausrichtung des Rates der Europäischen Union zur ePrivacy-Verordnung

Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband | Credit: Corinna Guthknecht - vzbv

Quelle: Corinna Guthknecht - vzbv

Heute hat der Rat der Europäischen Union (EU) seine allgemeine Ausrichtung zur ePrivacy-Verordnung beschlossen. Mit der ePrivacy-Verordnung will die Europäische Kommission den Datenschutz und die Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation stärken. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

„Aus Verbrauchersicht ist die Position der EU-Mitgliedsstaaten ein Skandal. Künftig sollen Telekommunikationsanbieter sensible Daten wie Standortdaten auch zu anderen Zwecken verarbeiten dürfen, als ursprünglich erhoben. Darüber hinaus soll das Tracking der Nutzerinnen und Nutzer im Internet erleichtert werden. Die Ratsposition bleibt damit nicht nur weit hinter den Entwürfen der EU-Kommission und des EU-Parlaments zurück. Sie schränkt den Datenschutz und die Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation massiv ein und zerstört das Vertrauen der Verbraucher.

Ausgerechnet heute hat das Bundeskabinett mit neunjähriger Verspätung eine verbraucherfreundliche Umsetzung der bisher geltenden europäischen ePrivacy-Richtlinie beschlossen. Diese stellt klar, dass Tracking im Internet nur nach Einwilligung der Nutzer erlaubt ist. Der EuGH hat höchstrichterlich der Klage des vzbv stattgegeben. Wir dürfen dahinter nicht zurückfallen.

Jetzt müssen EU-Kommission, EU-Parlament und die Bundesregierung die derzeitige Rechtslage verteidigen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass in den kommenden Trilog-Verhandlungen Verbraucherinteressen nicht von der digitalen Werbewirtschaft und den EU-Mitgliedsstaaten ins Hintertreffen geraten.“

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