Datum: 14.08.2019

Eine zentrale Anlaufstelle im Notfall

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zur Reform der Notfallversorgung

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Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Die geplante Reform der Notfallversorgung wird in dieser Woche von Bund und Ländern erörtert. Der Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn könnte Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Klarheit im Notfall bringen. Dazu ein Statement von Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv):

„Ärztlicher Bereitschaftsdienst, Notaufnahme am Krankenhaus oder Rettungsdienst – nicht immer ist klar, wo Verbraucher im Notfall schnelle Hilfe bekommen. Gerade dann, wenn Zeit ein entscheidender Faktor ist, herrscht oft Verwirrung. Patienten brauchen hier mehr Klarheit und Unterstützung. Der Reformvorschlag von Gesundheitsminister Jens Spahn sieht zentrale Anlaufstellen in Krankenhäusern und eine einheitliche Nummer für den Telefonnotruf vor. Das Nebeneinander von ambulanter ärztlicher Versorgung und den Notaufnahmen im Krankenhaus kann so beendet werden. Ob die sektorenübergreifende Versorgung gelingt, hängt nun von der konkreten Ausgestaltung der neuen Strukturen ab. Die Bundesländer sollten daran konstruktiv mitwirken.“

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