Der Vermittlungsausschuss hat sich am 20. Februar 2019 im Grundgesetz-Streit zur Umsetzung des Digitalpaktes und Finanzierung des Bildungswesens geeinigt. Der vereinbarte Kompromiss schließt die zuvor enthaltene „Sicherstellung der Qualität und Leistungsfähigkeit des Bildungswesens“ jedoch aus. Dazu Klaus Müller, Vorstand des vzbv:
„Endlich ist der Weg für den Digitalpakt frei. Bund und Länder können fortan gemeinsam Schulen für eine digitale Welt stärken. Es ist gut, dass jetzt in die digitale Infrastruktur investiert werden kann. Damit Kinder und Jugendliche sich sicher und reflektiert in der digitalen Welt bewegen können, braucht es aber mehr: Lehrkräfte müssen in die Lage versetzt werden, die Hürden und Fallstricke im Umgang mit digitalen Medien zu vermitteln. Gute Qualifizierungsangebote können auch von Bundesebene entwickelt und auf die föderalen Bildungslandschaften angepasst werden. Digitale Bildung macht nicht an Landesgrenzen halt. Bund und Länder müssen daher zukünftig auch gemeinsam für die Qualifikation einstehen können. Hier wurde mit der Grundgesetzänderung eine große Chance vertan, Verbraucherbildung voranzubringen.“