Datum: 28.10.2020

Bundestag muss Chancen bei der EEG-Reform nutzen

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zur ersten Lesung der Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG)

Pressefoto 6 Klaus Müller | Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband | Credit: vzbv - Gert Baumbach

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Der Bundestag berät am Freitag, den 30. Oktober 2020 in einer ersten Lesung über die Neugestaltung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert den Bundestag auf, die Chance zu nutzen, um das EEG verbraucherfreundlicher zu gestalten. Dazu Klaus Müller, Vorstand des vzbv:

„Die direkte Teilhabe und das aktive Engagement der Verbraucherinnen und Verbraucher sind Voraussetzungen für den Erfolg der Energiewende. Nur wenn Verbraucher bei der Gestaltung der Energiewende mitgenommen und gleichzeitig entlastet werden, wird sie gelingen. Der Bundestag hat jetzt die Chance für eine verbraucherfreundliche Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes. Ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag könnte damit auf den letzten Metern der Legislatur noch umgesetzt werden. Dazu müssen aber bestimmte Punkte im EEG angepasst werden.
 
Die Ausbaupfade für die erneuerbaren Energien bis 2030 müssen realistisch und ambitioniert ausgestaltet werden. Zu den zentralen und verbraucherfreundlichen Elementen gehören einerseits der verstärkte Ausbau der kostengünstigen Energien Wind an Land und Photovoltaik in der Freifläche. Dieser Ausbau wird sich mittelfristig positiv auf die Stromrechnungen der Verbraucher auswirken. Zudem kann mit dem Ausbau der Photovoltaik auf Dächern das Flächenpotential insbesondere in den Städten endlich besser genutzt werden. Gerade in diesem Bereich können sich die Verbraucher aktiv einbringen und somit mit der Energiewende identifizieren.
 
Gleichzeitig müssen finanzielle Hürden und bürokratische Hemmnisse für Verbraucher, die selbst Solaranlagen betreiben, konsequent ab- und nicht aufgebaut werden. Das heißt unter anderem die Sicherung des Eigenverbrauchs zu gewährleisten, damit Verbraucher ihren Solarstrom anteilig selbst nutzen können. Dazu gehört auch, dass keine EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch für Anlagen unter 30 Kilowatt Leistung erhoben wird.
 
Auch Mieter müssen endlich in angemessener Form von preiswertem Solarstrom profitieren können. Sowohl im Mehrfamilienhaus als auch im Quartier. Dafür bedarf es Nachbesserungen. Darunter die Gleichstellung von Mieterstrom und Eigenstrom, die Nutzung in Quartiersansätzen und eine praktikable Lösung für Haushalte in Mehrfamilienhäusern mit zwei bis sechs Wohnungen.
 
Da wo Investoren große Erneuerbare-Energien-Anlagen errichten, müssen Verbraucher beteiligt werden. Privaten Haushalten müssen dann kostengünstige Bürgerstromtarife angeboten werden, auch bei PV-Anlagen in der Freifläche.
 
Alle Kosten für die Erneuerbaren Energien müssen letztlich durch die EEG-Umlage gegenfinanziert werden. Seit Jahren ist die Ausgestaltung der Umlage ein Ärgernis. In diesem Jahr wird das EEG-Konto wegen der Corona-bedingten niedrigen Börsenstrompreise zusätzlich extrem belastet. Eine Reform ist daher mehr als überfällig. Insbesondere die besondere Ausgleichregelung muss endlich gestrichen und steuerlich finanziert werden.
 
Der Bundestag hat jetzt die Möglichkeit, das EEG verbraucherfreundlich zu gestalten. Er sollte diese Chance nutzen.“

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Thomas Engelke - Leiter Team Energie und Bauen des Verbraucherzentrale Bundesverbands

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